LINDAU — Am Donners­tag­nach­mit­tag  haben Bundes­po­li­zis­ten auf der BAB 96 einen Hunde­trans­port gestoppt und 14 Welpen einge­zo­gen. Zwei Italie­ner wollten mit den Tieren mehre­re tausend Kilome­ter durch Europa zurück­le­gen und wiesen fragwür­di­ge Dokumen­te vor.

Lindau­er Bunde­po­li­zis­ten stopp­ten am Grenz­über­gang Hörbranz die zwei Insas­sen eines in Itali­en zugelas­se­nen Trans­por­ters. Die Beamten stell­ten fest, dass die beiden 46-Jahre alten Italie­ner auf der Ladeflä­che des Fahrzeugs 14 Hunde­wel­pen trans­por­tier­ten. Bei einem der Tiere handel­te es sich um einen Pitbull Terri­er. Für diese Rasse besteht in Deutsch­land ein Import­ver­bot. Die Polizis­ten erkann­ten sofort, in welch schlech­ter Verfas­sung sich die Tiere befan­den. Nicht einmal Wasser stand den Welpen zur Verfü­gung. Eine hinzu­ge­zo­ge­ne Tierärz­tin bestä­tig­te später den Eindruck der Polizisten.

Die Beamten stell­ten weiter­hin fest, dass die EU-Heimtier­aus­wei­se, die aus unter­schied­li­chen EU-Staaten stamm­ten, unvoll­stän­dig oder sogar leer waren. Einige der vorge­leg­ten Gesund­heits­zeug­nis­se waren erst auf den 29. Januar 2021 datiert. Angeb­lich waren die Männer im Auftrag einer Trans­port­fir­ma unter­wegs, zu der jedoch die Bundes­po­li­zis­ten selbst bei ihrer Inter­net­re­cher­che keiner­lei Infor­ma­tio­nen fanden. Die Route der Trans­por­teu­re sollte eigenen Angaben zufol­ge über Berlin in verschie­de­ne Länder zurück nach Itali­en führen. Auf dieser etwa 4.000 Kilome­ter langen Fahrt wollten die 46-Jähri­gen immer wieder Hunde abgeben.

Weiter­hin legten die Trans­por­teu­re jeweils einen negati­ven Covid-19-Test vor. Da diese vom selben italie­ni­schen Veteri­när unter­zeich­net worden waren wie auch die Heimtier­aus­wei­se, bestan­den erheb­li­che Zweifel an der Richtig­keit der Tests.

Die Beamten zogen in Abspra­che mit dem zustän­di­gen Veteri­när­amt alle 14 vermut­lich reinras­si­gen Hunde­wel­pen ein und überga­ben sie zunächst in Obhut der Tierärz­tin. Die Männer erhal­ten nun Straf­an­zei­gen wegen des Gebrauchs unrich­ti­ger Gesund­heits­zeug­nis­se und Versto­ßes gegen das Hunde­ver­brin­gungs- und ‑einfuhr­be­schrän­kungs­ge­setz sowie Ordnungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­gen wegen Versto­ßes gegen das Tier‑, Tierge­sund­heits- und Infek­ti­ons­schutz­ge­setz. Die Bundes­po­li­zis­ten entlie­ßen die italie­ni­schen Trans­por­teu­re nach Abschluss der polizei­li­chen Maßnah­men und Zahlung einer Sicher­heits­leis­tung auf freien Fuß. Das Veteri­när­amt bestimmt nun die Rassen der Welpen und prüft alle verfüg­ba­ren Dokumen­te sowie mögli­che weite­re Rechtsverstöße.