In Baden-Württem­berg besit­zen immer mehr Menschen einen Kleinen Waffen­schein. Ende Dezem­ber 2020 waren im Natio­na­len Waffen­re­gis­ter 93 313 Stück aus dem Südwes­ten vermerkt. Ein Jahr zuvor hatte es noch rund 5000 Berech­ti­gun­gen weniger zum Besitz von Schreckschuss‑, Reizstoff- oder Signal­waf­fen gegeben, teilte das Innen­mi­nis­te­ri­um mit. Damit hält der seit Jahren andau­ern­de Trend an. Im Jahr 2018 wurden noch 81 197 Berech­ti­gun­gen regis­triert, Ende 2017 waren es 74 748.

Die Polizei sehe es kritisch, dass sich Menschen mit den Waffen ausstat­te­ten. «Erfah­run­gen der Polizei zeigen, dass Waffen und Gegen­stän­de zur Selbst­ver­tei­di­gung oft gegen den einge­setzt werden, der sich schüt­zen möchte, zum Beispiel wenn eine Waffe aus den Händen geris­sen wird», sagte ein Sprecher des Innen­mi­nis­te­ri­ums der dpa. Würden Waffen zum Teil eines Konflikts, könne im Einzel­fall die Gewalt eskalie­ren oder der Schaden größer werden. Waffen könnten Menschen auch erheb­lich verlet­zen, wenn sie einge­setzt oder unsach­ge­mäß genutzt würden.

Zum Besitz eines Kleinen Waffen­scheins muss man mindes­tens 18 Jahre alt sein und seine persön­li­che Eignung nachwei­sen. Wer eine Schreckschuss‑, Reizstoff- oder Signal­waf­fe ohne Waffen­schein bei sich hat, begeht eine Ordnungs­wid­rig­keit und muss ein Bußgeld zahlen. Außer­halb von Schieß­stän­den und dem eigenen Grund­stück ist die Benut­zung grund­sätz­lich verbo­ten. Das gilt auch an Silves­ter. Benutzt werden dürfen sie nur bei Notwehr oder Notstand.