BERLIN (dpa) — Bis zum 15. März sollen Beschäf­tig­te in Klini­ken und Pflege­hei­men nachwei­sen, dass sie geimpft oder genesen sind. Sonst sind die Gesund­heits­äm­ter am Zug. So der Plan. Doch die sehen sich überfordert.

Die Forde­run­gen nach einer Verschie­bung der Corona-Impfpflicht für Beschäf­tig­te von Klini­ken und Pflege­hei­men werden lauter.

«Die Impfpflicht für medizi­nisch-pflege­ri­sche Berufe darf nicht mit der Brech­stan­ge einge­führt werden», sagte der Vorstand der Stiftung Patien­ten­schutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur. Gesund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) müsse die Sorgen vor Ort ernst nehmen.

«Gesund­heits­äm­ter, Ordnungs­be­hör­den und Arbeit­ge­ber sehen sich nicht in der Lage, das Mammut­werk bis zum 15. März ohne schwe­re Verwer­fun­gen durch­zu­set­zen», sagte Brysch. Lauter­bach müsse wissen, dass die Versor­gung von bis zu 200.000 Pflege­be­dürf­ti­gen und Kranken in Gefahr sei. «Ein Aufschub ist dringend geboten.»

Gesund­heits­äm­ter sollen infor­miert werden

Das von Bundes­tag und Bundes­rat beschlos­se­ne Gesetz legt fest, dass Beschäf­tig­te in Einrich­tun­gen mit schutz­be­dürf­ti­gen Menschen wie Pflege­hei­men und Klini­ken bis 15. März nachwei­sen müssen, dass sie gegen Corona geimpft oder vor einer Infek­ti­on genesen sind — oder ein Attest vorle­gen, dass sie nicht geimpft werden können. Arbeit­ge­ber müssen die Gesund­heits­äm­ter infor­mie­ren, wenn dies nicht geschieht.

Die Gesund­heits­äm­ter sehen sich mit der Kontrol­le jedoch überfor­dert. Man rechne damit, dass im Schnitt bei fünf bis zehn Prozent der Mitar­bei­ter kein eindeu­ti­ger Nachweis oder kein vollstän­di­ger Impfschutz vorlie­ge und eine Meldung an das Gesund­heits­amt erfol­ge, sagte Elke Bruns-Philipps, die stell­ver­tre­ten­de Vorsit­zen­de des Bundes­ver­ban­des der Ärzte des öffent­li­chen Gesund­heits­diens­tes, der «Rheini­schen Post».

«Das ist eine erheb­li­che Belas­tung mit der Prüfung jedes Einzel­falls, wie es jetzt vorge­se­hen ist, die die Gesund­heits­äm­ter nicht zeitnah bewäl­ti­gen können», kriti­sier­te sie. «Es ist grund­sätz­lich ein Verfah­ren mit erneu­ter Frist­set­zung des Gesund­heits­am­tes zur Vorla­ge von Impfdo­ku­men­ten und einer Anhörung vorge­se­hen.» Die Beschäf­tig­ten dürfen zunächst einmal weiter­ar­bei­ten. Das Gesund­heits­amt entschei­de «über das weite­re Vorge­hen und die zu ergrei­fen­den Maßnah­men im Rahmen seines Ermes­sens», sagte ein Sprecher des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums dem «Business Insider».

Fragen der weite­ren Umsetzung

Der Vorstands­chef der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft, Gerald Gaß, regte eine Frist­ver­län­ge­rung an. «Wir unter­stüt­zen die einrich­tungs­be­zo­ge­ne Impflicht. Aller­dings sind wesent­li­che Fragen der weite­ren Umset­zung noch ungeklärt, und deshalb kann es notwen­dig sein, Fristen im Verfah­ren anzupas­sen», sagte er der «Rheini­schen Post».

Wenn das Gesund­heits­amt für einen Ungeimpf­ten ein Betre­tungs­ver­bot für den Arbeits­platz ausspre­che, werde der Betrof­fe­ne von der Arbeit freige­stellt, selbst­ver­ständ­lich ohne Lohnfort­zah­lung. Aber: «Sollte bei Einzel­nen die Erstimp­fung bereits vorlie­gen, können die weite­ren Impfun­gen schnell nachge­holt werden. In diesen Fällen können wir uns pragma­ti­sche Lösun­gen, wie zum Beispiel eine Frist­ver­län­ge­rung vorstel­len, um die Mitar­bei­ten­den zu halten.»