SCHORTENS (dpa) — Der Fall ist bizarr: Weil eine Ampul­le Biontech herun­ter­ge­fal­len war, soll eine Beschäf­tig­te im Impfzen­trum Fries­land sechs Sprit­zen mit Kochsalz­lö­sung aufge­zo­gen haben.

Eine Mitar­bei­te­rin des Impfzen­trums Fries­land hat einge­räumt, sechs Sprit­zen statt mit Biontech-Impfstoff nur mit Kochsalz­lö­sung gefüllt zu haben. Nach Behör­den­an­ga­ben war ihr beim Anmischen des Vakzins ein Fläsch­chen mit Biontech herun­ter­ge­fal­len, was sie vertu­schen wollte.

Für die sechs Betrof­fe­nen besteht nach Behör­den­an­ga­ben keine Gesund­heits­ge­fähr­dung. Die Kochsalz­lö­sung diene zum Verdün­nen des eigent­li­chen Impfstof­fes und sei als Substanz unschäd­lich, sagte am Sonntag der Präsi­dent des Nieder­säch­si­schen Landes­ge­sund­heits­am­tes, Matthi­as Pulz.

Fries­lands Landrat Sven Ambro­sy (SPD) sagte, der Fall sei für ihn zutiefst schockie­rend. Nach dem Bekannt­wer­den am Samstag sei sofort das Vier-Augen-Prinzip einge­führt worden. «Niemand wird mehr mit einem Impfstoff allein gelas­sen, dass solche Vertu­schun­gen nicht mehr möglich sind.» Die Beschul­dig­te ist exami­nie­re Kranken­schwes­ter im Alter von etwa 40 Jahren. Nach DRK-Angaben ist ihre Kündi­gung auf dem Weg. Die Polizei nahm in Abspra­che mit der Staats­an­walt­schaft Olden­burg Ermitt­lun­gen wegen eines mögli­chen Körper­ver­let­zungs­de­likts auf.

Die Frau hatte am Samstag einer Kolle­gin im Vertrau­en von dem drei Tage zurück­lie­gen­den Vorfall erzählt. Sie war in der Frühschicht für das Vorbe­rei­ten der Sprit­zen zustän­dig, impfte aber nicht selbst. Die Kolle­gin infor­mier­te sofort ihre Vorge­setz­ten. Die Beschul­dig­te habe vollstän­dig ausge­sagt, sagte ein Polizei­spre­cher. «Sie wirkte sehr authen­tisch und sehr betrof­fen.» Die Ermitt­ler gehen derzeit von einem Einzel­fall aus.

Der Leiter des Impfzen­trums Fries­land, Uwe Nitsche, geht davon aus, dass der Beschul­dig­ten am Mittwoch kurz vor 8.00 Uhr die Ampul­le herun­ter­fiel. Um sicher­zu­ge­hen, sollen alle 200 Perso­nen, die am 21. April bis 13.00 Uhr geimpft wurden, einen Antikör­per­test erhal­ten. Mit dem Antikör­per­test am 5. Mai kann geklärt werden, wer kein Biontech erhielt und bei wem die Impfung deshalb am 12. Mai nachge­holt werden muss.

Wenn die Frau ihr Missge­schick sofort gemel­det hätte, wäre dies kein Problem gewesen, beton­te Nitsche. Es hätten keine Impfbe­rech­tig­te nach Hause geschickt werden müssen, weil es immer kurzfris­ti­ge Stornie­run­gen gebe.