TUTTLINGEN: Mit dem Erlass einer Allge­mein­ver­fü­gung reagiert die Stadt Tuttlin­gen jetzt auf die gestie­ge­nen Infek­ti­ons­wer­te. Da sich das Virus vor allem auf priva­ten Feiern verbrei­tet, werden diese nun mit Obergren­zen verse­hen. Damit folgt die Stadt Tuttlin­gen den landes­wei­ten Empfeh­lun­gen. Priva­te Feiern in öffent­li­chen oder angemie­te­ten Räumen dürfen nur noch maximal 50 Teilneh­mer umfas­sen. In priva­ten Räumen darf nur noch mit höchs­tens 25 Teilneh­mern gefei­ert werden.

Die Allge­mein­ver­fü­gung tritt mit der öffent­li­chen Bekannt­ga­be ab Diens­tag, 13. Oktober, in Kraft. Sie gilt zunächst für sechs Wochen, wird aber verlän­gert, wenn die Lage sich nicht verbes­sert. In dieser Zeit wird das Infek­ti­ons­ge­sche­hen weiter beobach­tet. Sollte es zu einem weite­ren Anstieg des 7‑Tage-Inzidenz­werts kommen, wird die Verfü­gung nochmals angepasst. Dann wären nur noch 25 Teilneh­mer in öffent­li­chen und zehn in priva­ten Räumen zuläs­sig. Zudem würde über eine Pflicht zum Tragen eines Mund-/Nasen­schut­zes insbe­son­de­re auf Märkten und in der Fußgän­ger­zo­ne nachge­dacht, wenn die Fallzah­len die kriti­sche Stufe von 50 Infizier­ten pro 100.000 Einwoh­nern überschreiten.