ROM (dpa) — In Itali­en müssen sich von Samstag an alle Menschen über 50 Jahren gegen das Corona­vi­rus impfen lassen. Strafen gelten jedoch erst ab Febru­ar. Die Maßnah­me hatte für reich­lich Kontro­ver­se gesorgt.

In Itali­en ist die Corona-Impfpflicht für Menschen im Alter von mehr als 50 Jahren in Kraft getre­ten. Das am Mittwoch im Minis­ter­rat beschlos­se­ne Dekret wurde am Samstag wirksam, nachdem es am Freitag in Amtsblatt erschien.

Ungeimpf­te haben jedoch noch Zeit, bis ihnen Konse­quen­zen drohen. Ab dem 1. Febru­ar ist eine Strafe von 100 Euro für dieje­ni­gen vorge­se­hen, die bis dahin noch ungeimpft sind oder ihre zweite Dosis bezie­hungs­wei­se den Booster nicht erhal­ten haben, obwohl sie es könnten.

Impfpflicht gilt bis 15. Juni

Die Impfpflicht gilt bis zum 15. Juni und für alle Menschen über 50 mit Wohnsitz in Itali­en, also auch auslän­di­sche Staats­bür­ger. Ab dem 15. Febru­ar greift für die über 50-Jähri­gen zudem die 2G-Regel auf der Arbeit. Wer ab dann nicht geimpft oder nachweis­lich genesen ist, kann zum Beispiel nicht mehr ins Büro kommen. Für jünge­re Arbeit­neh­mer reicht ein negati­ver Test. Wer dennoch erscheint und erwischt wird, muss wie bisher mit einer Strafe zwischen 600 und 1500 Euro rechnen.

Die Maßnah­me hatte für reich­lich Kritik, aber auch Lob gesorgt. Viele Politi­ker aus den mitre­gie­ren­den Partei­en befür­wor­te­ten das Vorge­hen. Regie­rungs­chef Mario Draghi hatte die Maßnah­men damit gerecht­fer­tigt, in der Alters­grup­pe einzu­schrei­ten, die stärker vom Risiko betrof­fen ist, bei einer Infek­ti­on ins Kranken­haus einge­lie­fert zu werden.

Der Gründer der größten Parla­ments­par­tei Fünf-Sterne-Bewegung, Berufs­ko­mi­ker Beppe Grillo, kriti­sier­te, die Kontrol­le der Zentral­re­gie­rung rufe «orwell­sche Bilder» hervor, die schwer auf der Psyche laste­ten. Liguri­ens Regio­nal­prä­si­dent und Mitbe­grün­der der konser­va­ti­ven Partei Corag­gio Italia (Mut Itali­en), Giovan­ni Toti, sprach sich in der Zeitung «La Repubbli­ca» (Samstag) dafür aus, die 2G-Regel auszu­wei­ten. Bei einer Impfpflicht hätte man alle Erwach­se­nen einbe­zie­hen müssen.