LINDAU/BERLIN – Am Mittwoch (23. Novem­ber) hat die Bundes­po­li­zei eine ungari­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge hinter Gitter gebracht. Die Frau wurde seit fast fünf Jahren per Haftbe­fehl wegen Eigen­tums- und Gewalt­de­lik­ten gesucht.

Am Mittwoch­mor­gen stopp­ten Lindau­er Bundes­po­li­zis­ten am Grenz­über­gang Hörbranz (BAB 96) ein in Ungarn zugelas­se­nes Fahrzeug und kontrol­lier­ten die Insas­sen. Bei der Fahndungs­über­prü­fung einer 27-jähri­gen Mitfah­re­rin stell­ten die Beamten fest, dass gegen die Ungarin bereits seit Febru­ar 2018 ein Unter­su­chungs­haft­be­fehl des Amtsge­rich­tes Berlin-Tiergar­ten vorlag. Der Gesuch­ten wird vorge­wor­fen, allein im August und Septem­ber 2017 sieben Eigen­tums- und Gewalt­de­lik­te, zum Teil durch gemein­schaft­li­che Ausfüh­rung, began­gen zu haben. Die straf­ba­ren Handlun­gen reich­ten von einfa­chen Laden­dieb­stäh­le bis hin zu nicht bezahl­ten Taxifahr­ten und Restau­rant­be­su­chen. Die Ungarin schreck­te dabei nicht davor zurück, Gewalt gegen die Zeugen anzuwenden.

Die Bundes­po­li­zis­ten recher­chier­ten, dass die Frau bereits mit 53 Fällen von zumeist Betrugs- und schwe­ren Diebstahls­de­lik­ten polizei­be­kannt war. Allein 52 Taten hatte die 27-Jähri­ge inner­halb eines halben Jahres, zwischen Juni 2017 und Januar 2018, began­gen. Die Ungarin trat erstmals im Novem­ber 2015 mit Geldwä­sche straf­recht­lich in Erscheinung.

Während der Bearbei­tung im Bundes­po­li­zei­re­vier Lindau klagte die Verhaf­te­te plötz­lich über Herzpro­ble­me und erlitt einen schein­ba­ren Schwä­che­an­fall. Die Beamten prüften sofort die Vital­funk­tio­nen der Frau und verstän­dig­ten den Rettungs­dienst. Nach einem kurzen Klinik­auf­ent­halt unter Polizei­be­wa­chung konnte schnell Entwar­nung gegeben werden: Die Patien­tin hatte offen­sicht­lich simuliert. Die Behand­lungs­kos­ten in Höhe von 100 Euro musste die Frau vor Ort beglei­chen. Für den grund­los ausge­lös­ten Einsatz des Rettungs­wa­gens und die damit zusam­men­hän­gen­den Polizei­kos­ten wird noch eine Rechnung folgen.

Die Bundes­po­li­zis­ten führten die Verhaf­te­te beim Amtsge­richt Lindau vor und liefer­ten sie im Anschluss in die Justiz­voll­zugs­an­stalt Memmin­gen ein.