LINDAU – Am Diens­tag­abend (13. Oktober) hat die Bundes­po­li­zei bei der Einrei­se­kon­trol­le einen ausweis­lo­sen venezo­la­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen aufge­grif­fen. Die Beamten fanden bei dem Mann, der versuch­te in einem Zug aus Öster­reich unerlaubt einzu­rei­sen, Doping- und Betäu­bungs­mit­tel sowie Zubehör zum Drogen­kon­sum auf.

Eine Strei­fe der Bundes­po­li­zei kontrol­lier­te im Bahnhof Lindau die Reisen­den eines Euroci­ty-Zuges aus Zürich. Ein venezo­la­ni­scher Zuginsas­se konnte zur Überprü­fung ledig­lich ein franzö­si­sches Verlust­schrei­ben seines venezo­la­ni­schen Reise­pas­ses vorwei­sen. Kurz darauf zeigte der 27-Jähri­ge, der angeb­lich in Spani­en wohnhaft ist, den Beamten ein Handy­fo­to des angeb­lich gestoh­le­nen Dokumen­tes, welches jedoch bereits Ende April abgelau­fen war. Zudem recher­chier­ten die Bundes­po­li­zis­ten, dass der Venezo­la­ner weder in Frank­reich noch in Spani­en im Besitz eines gülti­gen Aufent­halts­ti­tels ist.

Bei der anschlie­ßen­den Durch­su­chung fanden die Beamten eine Pille Ecsta­sy, 12 Fläsch­chen Testo­ste­ron und Anabo­li­ka sowie einen Crusher mit Marihua­na­res­ten und eine Minibong auf. Der Beschul­dig­te behaup­te­te, dass man ihm die Ecsta­sy­pil­le auf einer Party zugesteckt habe. Die anderen Substan­zen müsse der 27-Jähri­ge einneh­men, da er aufgrund einer Erkran­kung viel Körper­ge­wicht verlo­ren habe. Ein ärztli­ches Rezept konnte der Mann jedoch nicht vorlegen.

Die Beamten zeigten den Südame­ri­ka­ner wegen versuch­ter unerlaub­ter Einrei­se an. Aufgrund der Einfuhr und des Besit­zes der verbo­te­nen Substan­zen erhielt der Mann außer­dem eine Anzei­ge wegen Versto­ßes gegen das Betäu­bungs­mit­tel- und Anti-Doping-Gesetz. Nach Rückspra­che mit der Staats­an­walt­schaft Kempten musste der Beschul­dig­te eine Sicher­heits­leis­tung von 500 Schwei­zer Franken sowie 150 Euro für die Kosten seiner Zurück­wei­sung leisten. Die Bundes­po­li­zis­ten stell­ten die Betäu­bungs- und Doping­mit­tel sicher und überga­ben den Venezo­la­ner noch in der Nacht an die öster­rei­chi­schen Behör­den. Die weite­re Bearbei­tung bezüg­lich der Betäu­bungs- und Doping­mit­tel übernimmt zustän­dig­keits­hal­ber der Zoll.