BERLIN (dpa/tmn) — Der Husten­saft ist seit Monaten abgelau­fen. Kein Problem, oder? Doch, sagen Apothe­ker — und erklä­ren, warum man verfal­le­ne Arznei­mit­tel nicht mehr einneh­men sollte.

Das Verfalls­da­tum von Medika­men­ten ist nach Angaben der Bundes­apo­the­ker­kam­mer «nicht verhan­del­bar». Wer also beim regel­mä­ßi­gen Check des Arznei­mit­tel­vor­rats abgelau­fe­ne Tablet­ten oder Säfte entdeckt, sollte sie entsor­gen — und zwar im Restmüll.

Das Verfalls­da­tum von Arznei sei nicht mit dem Mindest­halt­bar­keits­da­tum etwa von Lebens­mit­teln zu verwech­seln, das mehr Empfeh­lungs­cha­rak­ter habe. Zu lange gelager­te Medika­men­te können unbrauch­bar werden, ohne dass man es ihnen ansieht.

Deshalb rät die Bundes­apo­the­ker­kam­mer davon ab, sie nach Ablauf des Verfalls­da­tums zu nutzen. Ob sie noch wirksam und unbedenk­lich seien, sei in aller Regel nicht äußer­lich erkenn­bar. Auf Arznei­mit­teln ist laut den Apothe­kern immer ein Verfalls­da­tum aufgedruckt.