STUTTGART (dpa/lsw) — Die allge­mei­ne Corona-Impfpflicht ist vorerst geschei­tert. Doch in Klini­ken und Heimen brauchen Beschäf­tig­te bereits seit Mitte März einen Nachweis. Bußgel­der werden deshalb noch keine fällig. Und diese müssen Betrof­fe­ne so schnell auch nicht fürchten.

Knapp zwei Monate nach Inkraft­tre­ten der einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht haben Behör­den im Südwes­ten noch keine Bußgel­der gegen ungeimpf­te Beschäf­tig­te im Gesund­heits­be­reich verhängt. Auch wenn sich bei den Gesund­heits­äm­tern im Land Zehntau­sen­de Beschäf­tig­te ohne Impfnach­weis aus Klini­ken oder Pflege­hei­men gemel­det haben, dauern die Verfah­ren gegen sie noch an, wie Anfra­gen bei mehre­ren Kommu­nen zeigen.

Beim Gesund­heits­amt in Karls­ru­he haben sich bislang rund 1800 Beschäf­tig­te gemel­det, die keinen Nachweis einer Impfung oder Genesung haben oder über ein Attest zur Befrei­ung von der Corona-Impfung verfü­gen. Bußgel­der wurden deshalb aber noch keine verhängt, wie ein Sprecher mitteil­te. Die Betrof­fe­nen seien bislang nur aufge­for­dert worden, den Nachweis nun zu erbrin­gen. Mehre­re Hundert Antwort­schrei­ben muss die Behör­de bereits auswerten.

Auch das Gesund­heits­amt der Stadt Stutt­gart hat noch keine Bußgel­der verhängt. Dort wurden dem Amt bislang 2240 Beschäf­tig­te ohne Nachweis gemel­det. Wie viele davon keine Impfung haben, lasse sich aber nicht sagen, teilte ein Sprecher mit. Die Verwal­tungs­ver­fah­ren dauer­ten an.

Ein ähnli­ches Bild zeigt sich in Konstanz, Mannheim, Reutlin­gen und beim Gesund­heits­amt in Freiburg. Auch dort wurden bislang keine Bußgel­der verhängt. Man nehme zunächst Kontakt mit den Betrof­fe­nen auf, teilte eine Spreche­rin der Stadt Mannheim mit. Dabei versuch­ten sie, indivi­du­el­le Lösun­gen zu finden, um den Schutz gefähr­de­ter Gruppen zu gewähr­leis­ten. Dazu zählten etwa patien­ten­fer­ne Tätig­kei­ten oder beson­de­re Hygie­ne­maß­nah­men für Beschäf­tig­te, um Betre­tungs­ver­bo­te zu vermeiden.

Seit Mitte März gilt in Baden-Württem­berg die sogenann­te einrich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht. Klini­ken, Heime und Einrich­tun­gen, Praxen und ambulan­te Diens­te müssen seitdem Mitar­bei­ten­de beim Gesund­heits­amt melden, die nicht geimpft oder genesen sind oder bei denen es Zweifel an der Echtheit der vorge­leg­ten Nachwei­se gibt. Bis zum Ablauf einer zweiwö­chi­gen Melde­frist Ende März wurden den Behör­den nach Angaben des Sozial­mi­nis­te­ri­ums rund 32.000 ungeimpf­te Beschäf­tig­te gemel­det. Neuere Daten liegen dem Minis­te­ri­um nicht vor.

Die Gesund­heits­äm­ter betrach­ten bei der Kontrol­le der Impfpflicht jeden Fall einzeln. Zunächst wird versucht, die Betrof­fe­nen von der Maßnah­me zu überzeu­gen. Ist kein Umden­ken in Sicht, kann das Amt «inner­halb einer angemes­se­nen Frist» das Betre­ten des Arbeits­plat­zes und die dort ausge­üb­te Tätig­keit unter­sa­gen. Auch ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro ist möglich.