MÜNCHEN/STUTTGART (dpa) — In den beiden südli­chen Bundes­län­dern müssen Corona-Infizier­te von heute an nicht mehr zwingend zu Hause bleiben. Die Reaktio­nen auf die Maßnah­me sind gemischt.

Corona-Infizier­te in Bayern und Baden-Württem­berg müssen sich von heute an nicht länger in Isola­ti­on begeben. «An die Stelle der Isola­ti­ons­pflicht treten verpflich­ten­de Schutz­maß­nah­men für positiv Getes­te­te», sagte Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek (CSU). Für sie gälten fortan unter anderem eine Masken­pflicht sowie Betre­tungs- und Tätig­keits­ver­bo­te etwa in medizi­ni­schen und pflege­ri­schen Einrichtungen.

Im benach­bar­ten Baden-Württem­berg gilt für Infizier­te künftig ebenfalls eine fünftä­gi­ge Masken­pflicht außer­halb der eigenen Wohnung, wie das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um in Stutt­gart am Diens­tag mitteil­te. «Grund­sätz­lich gilt: Wer krank ist und Sympto­me hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krank­schrei­ben lassen», sagte Baden-Württem­bergs Gesund­heits­mi­nis­ter Manne Lucha (Grüne).

Balan­ce zwischen Schutz und Eigenverantwortung

Über die Aufhe­bung der Isola­ti­ons­pflicht sowie die neuen Schutz­maß­nah­men sei in Rückspra­che mit Exper­ten entschie­den worden, sagte Holet­schek. «Klar ist: Wir lassen der Pande­mie keinen freien Lauf.» Die neuen Regelun­gen seien eine Balan­ce zwischen Eigen­ver­ant­wor­tung und dem Schutz vulnerabler Personengruppen.

Die Deutsche Stiftung Patien­ten­schutz kriti­sier­te die Regelun­gen als «wider­sprüch­lich» und «chaotisch». Von einem Infek­ti­ons­schutz für vulnerable Gruppen könne nicht die Rede sein. Vertre­ter der bayeri­schen Lehrer­ver­bän­de forder­ten klare und umsetz­ba­re Regeln sowie eine klare Defini­ti­on dazu, was «krank» oder «anste­ckend» bedeu­te. Das Gesund­heits- und das Kultus­mi­nis­te­ri­um in München hatten zuvor den Grund­satz bekannt gegeben: «Wer krank ist, geht nicht in die Schule.»

Der Wirtschafts­bei­rat Bayern nannte das Ende der Isola­ti­ons­pflicht hinge­gen einen «richti­gen Schritt zur richti­gen Zeit».

Die beiden Länder sowie Hessen und Schles­wig-Holstein hatten vergan­ge­ne Woche «zeitnah» neue Regelun­gen angekün­digt. Hessen ließ den genau­en Zeitpunkt für diesen Schritt noch offen. In Schles­wig-Holstein entfällt die Isola­ti­ons­pflicht voraus­sicht­lich morgen.