Das Land wird auch die letzten Corona-Aufla­gen kassie­ren, über die es selbst entschei­den kann: Ab Febru­ar müssen die Beschäf­tig­ten in Arztpra­xen und anderen ambulan­ten medizi­ni­schen Einrich­tun­gen in Baden-Württem­berg keine Masken mehr tragen. Eine entspre­chen­de Locke­rung sei Teil der geplan­ten Corona-Verord­nung, sagte ein Sprecher des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums am Freitag. Für Patien­ten und Besucher gilt die Masken­pflicht aller­dings nach aktuel­lem Stand auch weiter­hin bis zum 7. April. Zuerst hatte der Südwest­rund­funk (SWR) über die teilwei­se Aufhe­bung in den Praxen berichtet.

Offizi­ell soll die Corona-Verord­nung am Diens­tag beschlos­sen werden, sie träte dann am 31. Januar in Kraft. Auch in Obdach­lo­sen­hei­men müsste dann kein Mund-Nasen-Schutz mehr getra­gen werden. Ebenfalls wird von diesem Tag an die Masken­pflicht im öffent­li­chen Nahver­kehr aufge­ho­ben. Das hatte die Landes­re­gie­rung bereits Mitte Januar mitge­teilt, die Regelung für Praxen dabei aber offengelassen.

Damit wären mit der neuen Corona-Verord­nung alle Regelun­gen, die das Land erlas­sen kann, aufge­ho­ben. Weite­re Aufla­gen wie die Masken­pflicht in Kranken­häu­sern und Pflege­ein­rich­tun­gen oder die Vorschrift für Patien­ten und Besucher von Arztpra­xen werden ebenso vom Bund entschie­den wie die Testpflich­ten in Klini­ken und Pflege- sowie Altenheimen.

«In der aktuel­len epide­mio­lo­gi­schen Lage — Übergang von der Pande­mie in die Endemie — besteht aus infek­tio­lo­gi­scher Sicht keine Notwen­dig­keit für eine Fortgel­tung der an die Bevöl­ke­rung gerich­te­ten Masken­pflich­ten in der Corona-Verord­nung», heißt es zur geplan­ten Regelung in der Kabinetts­vor­la­ge des Minis­te­ri­ums. «Insofern ist der Übergang zur Nutzung von Masken in Eigen­ver­ant­wor­tung möglich.» Es reiche derzeit aus, das Tragen des Mund-Nase-Schut­zes vor allem in öffent­lich zugäng­li­chen Innen­räu­men und im Nahver­kehr zu empfehlen.

Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig. Sie schrei­ben unter anderem vor, dass Fahrgäs­te in Fernzü­gen und ‑bussen eine Maske tragen müssen. Die Regeln für den Nahver­kehr erlas­sen die Länder.