KREIS RAVENSBURG — Im Landkreis Ravens­burg gilt ab Diens­tag, 16. Febru­ar 2021, 24 Uhr keine nächt­li­che Ausgangs­be­schrän­kung mehr. 

Nachdem der örtli­che Sieben-Tage-Inzidenz­wert je 100.000 Einwoh­ner in den voran­ge­gan­ge­nen drei Tagen erfreu­li­cher­wei­se jeweils unter 50 lag, darf der Landkreis die am vergan­ge­nen Donners­tag auf Weisung des Sozial­mi­nis­te­ri­ums erlas­se­ne Allge­mein­ver­fü­gung wieder aufheben.
Damit ist es im Landkreis Ravens­burg auch zwischen 21:00 und 5:00 Uhr wieder möglich, sich ohne trifti­gen Grund außer­halb der eigenen Wohnung aufzu­hal­ten. Es gelten weiter­hin die Regelun­gen der aktuel­len Corona-Verord­nung des Landes vom 15. Febru­ar 2021.