Dennoch erreich­te die Einrich­tun­gen im Land erst am Diens­tag eine ausführ­li­che­re Handrei­chung zur Umset­zung der Notbe­treu­ung durch das Kultus­mi­nis­te­ri­um, wie eine Spreche­rin mitteil­te. Darin ist etwa geregelt, dass es keiner beson­de­ren Form bedarf, um die Notbe­treu­ung zu beantra­gen. Auch die Krite­ri­en, um eine Notbe­treu­ung in Anspruch zu nehmen, werden erläu­tert. Diese fallen weniger streng aus als noch im Frühjahr. So sind laut Kultus­mi­nis­te­ri­um all die Kinder zu einer Notbe­treu­ung berech­tigt, deren Eltern beide beruf­lich unabkömm­lich und an der Betreu­ung ihres Kindes gehin­dert sind. Dabei wird nicht zwischen einer Tätig­keit im Homeof­fice oder außer­halb der eigenen Wohnung unter­schie­den. Bei Allein­er­zie­hen­den kommt es allein auf eine beruf­li­che Tätig­keit an.

Wie sehr das Angebot in Anspruch genom­men wird, lässt sich für Kristi­na Reisin­ger von KVJS nicht absehen. Wie gut das ganze klappe, hänge zudem auch von der Entwick­lung der weite­ren Infek­ti­ons­zah­len und den Perso­nal­res­sour­cen der einzel­nen Einrich­tun­gen ab. Das Kultus­mi­nis­te­ri­um sieht die Kitas im Land gut für die Notbe­treu­ung vorbe­rei­tet. Sie hätten bereits in den Monaten März, April und Mai eine Notbe­treu­ung landes­weit organi­siert und auf die Beine gestellt. Auf diese Erfah­run­gen könnten nun alle Akteu­re unmit­tel­bar zurück­grei­fen, teilte die Spreche­rin des Minis­te­ri­ums mit.