ULM (dpa/lsw) — Die Kletter­tour auf das Ulmer Münster könnte zwei junge Männer teuer zu stehen kommen. Die Staats­an­walt­schaft Ulm hat einen Straf­be­fehl wegen Hausfrie­dens­bruch und Sachbe­schä­di­gung in vierstel­li­ger Höhe beantragt. Die beiden waren am 5. Septem­ber vergan­ge­nen Jahres auf den Turm geklet­tert und sollen einen Schaden von mehr als 6000 Euro unter anderem an der Turmspit­ze verur­sacht haben. Die Staats­an­walt­schaft setzt auf Abschre­ckung. «Das ist keine Kleinig­keit», sagte Oberstaats­an­walt Micha­el Bischof­ber­ger am Freitag der dpa. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet.

Laut Staats­an­walt­schaft ging der Straf­be­fehl Ende des Jahres raus. Nun muss das Amtsge­richt Ulm darüber entschei­den. Die jungen Männer könnten auch noch Einspruch einle­gen (Akten­zei­chen: 2Cs41Js18764/21).

Ein Zeuge hatte die Männer im Alter von 20 und 22 Jahren damals an einem frühen Sonntag­mor­gen bei ihrer gefähr­li­chen Aktion entdeckt. Sie hatten auch eine Drohne dabei. Die «Roofer» waren vorläu­fig festge­nom­men worden. Sie kamen wieder auf freien Fuß, nachdem sie eine Sicher­heits­leis­tung bezahlt hatten.

Das sogenann­te Roofing (abgelei­tet vom Engli­schen «roof» für Dach) gilt unter meist jungen Menschen als eine beson­de­re «Erobe­rungs­form» städti­scher Räume. «Roofer» bestei­gen ohne Siche­rung hohe Gebäu­de, um sich dort zu filmen oder zu fotografieren.

Im Jahr 2019 waren Unbekann­te ebenfalls unerlaubt auf die Spitze des Ulmer Münsters geklet­tert und hatten sich dabei gefilmt. Ein Video der Aktion wurde danach auf Youtube hochge­la­den. Die damali­gen «Roofer» hatten Tickets gelöst und waren über den norma­len Besucher­be­trieb ins Münster gelangt — so zeigte es ihr eigener Dreh.