Entlas­tung für Aktivis­ten der Klima­grup­pe Letzte Genera­ti­on: Die Staats­an­walt­schaft Berlin sieht bei ihnen keine straf­recht­li­che Verant­wor­tung für den Tod einer Radfah­re­rin nach einem Unfall mit einem Beton­mi­scher im Oktober. Dies erklär­te die Ermitt­lungs­be­hör­de zu dem Todes­fall, der bundes­weit Debat­ten ausge­löst hatte.

Die Letzte Genera­ti­on organi­siert seit Anfang 2022 in vielen Städten Straßen­blo­cka­den. Am Tag des tödli­chen Unfalls am 31. Oktober 2022 in Berlin hatten sich zwei Aktivis­ten an einer Schil­der­brü­cke an der A100 festge­klebt und Trans­pa­ren­te entrollt. Darauf­hin bilde­te sich Stau. Als in der Innen­stadt etwa fünf Kilome­ter entfernt die 44-jähri­ge Radfah­re­rin von einem Beton­mi­scher überfah­ren wurde, verlang­sam­te dies zwei Feuer­wehr­wa­gen, darun­ter einen Rüstwa­gen, der bei der Bergung helfen sollte.

«Ihr Leben ohnehin nicht mehr hätte geret­tet werden können»

«Nach dem Ergeb­nis der Ermitt­lun­gen führte die Straßen­blo­cka­de tatsäch­lich zu einer zeitli­chen Verzö­ge­rung von drei Minuten bei einem Einsatz­lei­ter­fahr­zeug und von acht Minuten bei dem Rüstwa­gen», erklär­te die Berli­ner Staats­an­walt­schaft. «Auf deren Eintref­fen kam es aber nicht an.» Die Notärz­tin habe korrekt entschie­den, nicht auf ein Anheben des Beton­mi­schers durch den Berge­wa­gen zu warten, sondern eine sofor­ti­ge Rettung durch Wegfah­ren des Lasters einzuleiten.

«Zudem ergab die Obduk­ti­on, dass die Fahrrad­fah­re­rin durch den Unfall mit dem Beton­mi­scher bereits so schwe­re Verlet­zun­gen erlit­ten hatte, dass ihr Leben ohnehin nicht mehr hätte geret­tet werden können», erklär­te die Staats­an­walt­schaft. Gegen die beiden 60 und 63 Jahre alten Aktivis­ten werde keine Ankla­ge wegen eines Körper­ver­let­zungs- oder Tötungs­de­likts erhoben. Verant­wor­ten müssen sie sich aber wegen Nötigung und Wider­stands gegen Vollstreckungsbeamte.

Nach dem Todes­fall war die Letzte Genera­ti­on heftig für ihre Aktio­nen kriti­siert worden. Politi­ker forder­ten ein härte­res Vorge­hen und warnten vor krimi­nel­len und terro­ris­ti­schen Tenden­zen der Aktivis­ten. Diese sprachen von «Hetze». Wegen ihrer Blocka­den läuft eine Prozess­wel­le gegen Mitglie­der der Gruppe, unter anderem wegen Nötigung.