TUTTLINGEN — Die Stadt Tuttlingen vergibt kostenlose FFP-2-Masken an die Tuttlinger Einwohnerschaft, die nur über ein geringes Einkommen verfügt. Anspruch haben zum Beispiel alle Inhaber des städtischen Senioren- und Familienpasses, eines Berechtigungsscheins für den Tafelladen sowie Wohngeld- oder ALG-2-Bezieher mit Wohnsitz in Tuttlingen. Die Verteilung beginnt nächste Woche.
Ab Samstag müssen im ÖPNV und im Handel medizinische Masken getragen werden. Zulässig sind sowohl Einweg-OP-Masken als auch FFP-2-Masken, wobei vor allem letztere einen deutlich besseren Schutz vor einer Corona-Infektionen bieten. Allerdings sind sie auch vergleichsweise kostspielig. „Viele Haushalte mit geringem Einkommen stellen die neuen Vorschriften vor finanzielle Probleme“, so OB Michael Beck, „hier wollen wir helfen.“
Die Stadt Tuttlingen hat daher kurzfristig ein Kontingent an FFP-2-Masken beschafft, die kostenlos an Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen abgegeben werden. Pro Person gibt es drei Masken, als Nachweis gilt unter anderem eine der folgenden Bescheinigungen:
• Städtischer Familienpass
• Städtischer Seniorenpass
• Berechtigungsschein des Tafelladens
• Bescheid über Wohngeldbezug
• Bescheid über Grundsicherung- oder ALG-2-Bezug
Auch der Nachweis durch andere Bescheinigungen ist möglich.
Die Stadt Tuttlingen bittet dabei um Verständnis, dass das Angebot nur für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Tuttlingen sowie der Stadtteile Möhringen, Nendingen und Eßlingen gilt.
Die Verteilung wird gerade vorbereitet. Während die Seniorenpassinhaber direkt angeschrieben werden und die Masken per Post bekommen, wird für alle anderen Gruppen eine Verteilung im städtischen Jugendkulturzentrum organisiert. Die genauen Termine werden noch bekannt gegeben.