TUTTLINGEN — Die Stadt Tuttlin­gen vergibt kosten­lo­se FFP-2-Masken an die Tuttlin­ger Einwoh­ner­schaft, die nur über ein gerin­ges Einkom­men verfügt. Anspruch haben zum Beispiel alle Inhaber des städti­schen Senio­ren- und Famili­en­pas­ses, eines Berech­ti­gungs­scheins für den Tafel­la­den sowie Wohngeld- oder ALG-2-Bezie­her mit Wohnsitz in Tuttlin­gen. Die Vertei­lung beginnt nächs­te Woche.

Ab Samstag müssen im ÖPNV und im Handel medizi­ni­sche Masken getra­gen werden. Zuläs­sig sind sowohl Einweg-OP-Masken als auch FFP-2-Masken, wobei vor allem letzte­re einen deutlich besse­ren Schutz vor einer Corona-Infek­tio­nen bieten. Aller­dings sind sie auch vergleichs­wei­se kostspie­lig. „Viele Haushal­te mit gerin­gem Einkom­men stellen die neuen Vorschrif­ten vor finan­zi­el­le Proble­me“, so OB Micha­el Beck, „hier wollen wir helfen.“

Die Stadt Tuttlin­gen hat daher kurzfris­tig ein Kontin­gent an FFP-2-Masken beschafft, die kosten­los an Bürge­rin­nen und Bürger mit gerin­gen Einkom­men abgege­ben werden. Pro Person gibt es drei Masken, als Nachweis gilt unter anderem eine der folgen­den Bescheinigungen:
• Städti­scher Familienpass
• Städti­scher Seniorenpass
• Berech­ti­gungs­schein des Tafelladens
• Bescheid über Wohngeldbezug
• Bescheid über Grund­si­che­rung- oder ALG-2-Bezug
Auch der Nachweis durch andere Beschei­ni­gun­gen ist möglich.
Die Stadt Tuttlin­gen bittet dabei um Verständ­nis, dass das Angebot nur für Bürge­rin­nen und Bürger der Stadt Tuttlin­gen sowie der Stadt­tei­le Möhrin­gen, Nendin­gen und Eßlin­gen gilt.

Die Vertei­lung wird gerade vorbe­rei­tet. Während die Senio­ren­pass­in­ha­ber direkt angeschrie­ben werden und die Masken per Post bekom­men, wird für alle anderen Gruppen eine Vertei­lung im städti­schen Jugend­kul­tur­zen­trum organi­siert. Die genau­en Termi­ne werden noch bekannt gegeben.