KREIS SIGMARINGEN — Die Beschrän­kun­gen der Bundes­not­brem­se werden ab Samstag, 0 Uhr im Landkreis Sigma­rin­gen außer Kraft gesetzt. Am heuti­gen Donners­tag hat das Gesund­heits­amt amtlich festge­stellt, dass die 7‑Tage-Inzidenz fünf Werkta­ge in Folge unter 100 lag. Somit können die Einschrän­kun­gen der Bundes­not­brem­se am übernächs­ten Tag, also dem Samstag, zurück­ge­nom­men werden.

Ab Samstag 0 Uhr gibt es durch die Öffnungs­stu­fe 1 Locke­run­gen in vielen Berei­chen. Allem vor: Die Ausgangs­sper­re zwischen 22 und 5 Uhr fällt weg. Wichtig: Weiter­hin dürfen sich aber nur 5 Perso­nen aus maximal zwei Haushal­ten treffen. Genese­ne oder vollstän­dig geimpf­te Perso­nen werden aber nicht mitgezählt.

Öffnen dürfen die Innen- und Außen­gas­tro­no­mie sowie Kanti­nen, Beher­ber­gungs­be­trie­be, Biblio­the­ken und Museen. Außen­be­rei­che von Bädern, Freibä­der und Badeseen und Freizeit­ein-richtun­gen im Freien können ebenfalls öffnen. In allen Einrich­tun­gen muss Maske getra­gen und müssen die Kontakt­da­ten übermit­telt werden. Die Perso­nen­zahl wird beschränkt sein, so dass der Mindest­ab­stand einge­hal­ten werden kann. Der Zutritt ist nur für Perso­nen mit einem Test‑, Impf- oder Genese­nen-Nachweis möglich. 

Kontakt­ar­mer Sport im Freien ist wieder in Gruppen von bis zu 20 Perso­nen möglich. Zu Sport- und Kultur­ver­an­stal­tun­gen im Freien können bis zu 100 Perso­nen kommen.

Der Friseur­be­such wird wieder einfa­cher: Es sind medizi­ni­sche Masken während des gesam­ten Aufent­halts im Friseur­la­den zu tragen und damit wieder OP-Masken zuläs­sig. Ein tages­ak­tu­el­ler Schnell- oder Selbst­test ist nur noch erfor­der­lich, wenn die Maske während der Dienst­leis­tung, z.B. bei einer Rasur abgenom­men werden muss.

Für den Einzel­han­del sieht der Stufen­plan eine Modifi­ka­ti­on der bishe­ri­gen Regelun­gen aus der Corona­VO vor. Im Rahmen von Click & Meet können statt einem Kunden pro 40 qm zwei getes­te­te (bzw. geimpf­te oder genese­ne) Kunden ohne vorhe­ri­ge Termin­bu­chung zugelas­sen werden.

Sinkt die Inzidenz in den kommen­den 14 Tagen weiter, kann die Öffnungs­stu­fe 2 in Kraft treten. Dann gibt es Locke­run­gen insbe­son­de­re bei Kultur­ver­an­stal­tun­gen in Innen­räu­men sowie größe­re Veran­stal­tun­gen im Freien. Schwimm­bä­der und Fitness­stu­di­os dürfen dann wieder öffnen. In der Öffnungs­stu­fe 3, die nach weite­ren 14 Tagen mit sinken­der Inzidenz in Kraft tritt, können mehr Perso­nen zugelas­sen werden.

Erst wenn die Inzidenz stabil unter 50 sinkt, sind etwa wieder Treffen mit bis zu 10 Perso­nen aus drei Haushal­ten oder eine vollstän­di­ge Öffnung des Einzel­han­dels möglich. 

Steigt die Inzidenz 3 Tage über 100, tritt die Bundes­not­brem­se wieder in Kraft und Locke­run­gen müssen zurück­ge­nom­men werden. Die Öffnungs­schrit­te der Corona-Verord­nung gelten in allen Kreisen gleicher­ma­ßen. Dies bedeu­tet, der Landkreis kann keinen Einfluss auf Öffnun­gen nehmen, alle Maßnah­men sind für alle Landkrei­se in Baden-Württem­berg durch das Land gesetz­lich vorgegeben.

Auch im Bereich des Reisens ist mittler­wei­le wieder mehr möglich. Einen guten Überblick bietet die App reopen EU oder die Homepage www.reopen.europa.eu.

Das Infek­ti­ons­ge­sche­hen im Landkreis beruhigt sich weiter, auch wenn es noch über den gesam­ten Landkreis und viele Lebens­be­rei­che verbrei­tet ist. Nach wie vor werden Infek­tio­nen auch bei Tests auf der Arbeit, in den Schulen oder in Kitas entdeckt. Die gut etablier­ten Hygie­ne- und Testkon­zep­te helfen aber, dass oft nur wenige oder gar keine beruf­li­chen oder schuli­schen engen Kontak­te und damit Infek­ti­ons­ri­si­ken entste­hen. Anste­ckun­gen im Famili­en- oder Freun­des­kreis sind aber weiter­hin zu beobachten.