LINDAU — Immer mehr Menschen fahren Elektro-Autos und möchten dafür natür­lich auch zu Hause in der Garage oder auf dem Stell­platz eine siche­re Lademög­lich­keit. Die Stadt­wer­ke Lindau erinnern daran, dass die Instal­la­ti­on aller Ladeein­rich­tun­gen für Elektro­fahr­zeu­ge unbedingt melde­pflich­tig ist. Der Grund ist einfach: Als zustän­di­ger Netzbe­trei­ber sind die Stadt­wer­ke verpflich­tet, das Netz stabil zu halten und für genug „Saft“ zu sorgen. Auch wer seine Anlage bereits ohne Anmel­dung instal­liert und in Betrieb genom­men hat, sollte sie dringend noch nachmelden.

Im § 19 der Nieder­span­nungs­an­schluss­ver­ord­nung (NAV) ist geregelt, dass ausnahms­los alle Betrei­ber ihre Ladeein­rich­tun­gen bei ihrem Netzbe­trei­ber anmel­den müssen. Der Hochlauf der Elektro­mo­bi­li­tät bringt einen zuneh­men­dem Lastzu­wachs in Teilen des Nieder­span­nungs­net­zes mit sich und ohne die Möglich­keit der Steue­rung und das frühzei­ti­ge Erken­nen von Gefah­ren­po­ten­zia­len seitens des Netzbe­trei­bers könnte das Netz sonst schnell überlas­tet werden. 

Grund­sätz­lich ist das Laden an einer Haushalts­steck­do­se zwar möglich, aber absolut nicht zu empfeh­len. Die Ladeleis­tung des Haushalts­net­zes ist nicht beson­ders hoch und der Ladevor­gang dauert entspre­chend lange. Außer­dem ist die norma­le Steck­do­se nicht für eine dauer­haft starke Belas­tung ausge­rich­tet. Das kann zu einer erhöh­ten Erwär­mung und damit auch zu einer höheren Brand­ge­fahr führen. Neben der schnel­le­ren Ladezeit sind spezi­el­le Ladeein­rich­tun­gen für Elektro­fahr­zeu­ge auch siche­rer, da sie über beson­de­re FI-Schutz­schal­ter verfü­gen. Diese verhin­dern, dass Perso­nen einen Strom­schlag bekom­men oder dass das Strom­ka­bel überhitzt.
Der sichers­te und beste Weg zur eigenen und passen­den Lademög­lich­keit geht über den Elektro­fach­be­trieb, der vor Ort den Anschluss auf Tauglich­keit prüft und die Anlagen sicher installiert.

Ladeein­rich­tun­gen mit einer Bemes­sungs­leis­tung bis 12 kVA sind anmel­de- aber nicht zustim­mungs­pflich­tig. Wenn die Summen-Bemes­sungs­leis­tung 12 kVA überschrei­tet ist sie anmel­de- UND zustim­mungs­pflich­tig und es muss eine Abschal­tung („Not-Aus-Steue­rung“) vorge­se­hen sein. Die Leistung muss vom Netzbe­trei­ber reduziert werden können (mindes­tens 50 %-Reduzie­rung), wenn die Ladeein­rich­tung als „steuer­ba­re Verbrauchs­ein­rich­tung nach §14a EnWG“ instal­liert werden soll und der Betrei­ber in den Genuss des günsti­gen WIR!Strom eMobil-Tarifs kommen möchte.

Der Link zur Anmel­dung einer Ladeein­rich­tung bei den Stadt­wer­ken Lindau:
https://www.sw-lindau-netz.de/mediathek/downloads/datenblatt-ladeeinrichtungen-fuer-elektrofahrzeuge
Eine Liste der Instal­la­teur­be­trie­be unter
https://www.sw-lindau-netz.de/bauen/installateure/installateurverzeichnis-strom
Wichti­ge Infor­ma­tio­nen zur Ladeinfra­struk­tur in Wohngebäuden:
https://www.sw-lindau-netz.de/mediathek/downloads/elektromobilitaet-ladeinfrastruktur-in-wohngebaeuden-elektro