LINDAU — Immer mehr Menschen fahren Elektro-Autos und möchten dafür natürlich auch zu Hause in der Garage oder auf dem Stellplatz eine sichere Lademöglichkeit. Die Stadtwerke Lindau erinnern daran, dass die Installation aller Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge unbedingt meldepflichtig ist. Der Grund ist einfach: Als zuständiger Netzbetreiber sind die Stadtwerke verpflichtet, das Netz stabil zu halten und für genug „Saft“ zu sorgen. Auch wer seine Anlage bereits ohne Anmeldung installiert und in Betrieb genommen hat, sollte sie dringend noch nachmelden.
Im § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist geregelt, dass ausnahmslos alle Betreiber ihre Ladeeinrichtungen bei ihrem Netzbetreiber anmelden müssen. Der Hochlauf der Elektromobilität bringt einen zunehmendem Lastzuwachs in Teilen des Niederspannungsnetzes mit sich und ohne die Möglichkeit der Steuerung und das frühzeitige Erkennen von Gefahrenpotenzialen seitens des Netzbetreibers könnte das Netz sonst schnell überlastet werden.
Grundsätzlich ist das Laden an einer Haushaltssteckdose zwar möglich, aber absolut nicht zu empfehlen. Die Ladeleistung des Haushaltsnetzes ist nicht besonders hoch und der Ladevorgang dauert entsprechend lange. Außerdem ist die normale Steckdose nicht für eine dauerhaft starke Belastung ausgerichtet. Das kann zu einer erhöhten Erwärmung und damit auch zu einer höheren Brandgefahr führen. Neben der schnelleren Ladezeit sind spezielle Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge auch sicherer, da sie über besondere FI-Schutzschalter verfügen. Diese verhindern, dass Personen einen Stromschlag bekommen oder dass das Stromkabel überhitzt.
Der sicherste und beste Weg zur eigenen und passenden Lademöglichkeit geht über den Elektrofachbetrieb, der vor Ort den Anschluss auf Tauglichkeit prüft und die Anlagen sicher installiert.
Ladeeinrichtungen mit einer Bemessungsleistung bis 12 kVA sind anmelde- aber nicht zustimmungspflichtig. Wenn die Summen-Bemessungsleistung 12 kVA überschreitet ist sie anmelde- UND zustimmungspflichtig und es muss eine Abschaltung („Not-Aus-Steuerung“) vorgesehen sein. Die Leistung muss vom Netzbetreiber reduziert werden können (mindestens 50 %-Reduzierung), wenn die Ladeeinrichtung als „steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG“ installiert werden soll und der Betreiber in den Genuss des günstigen WIR!Strom eMobil-Tarifs kommen möchte.
Der Link zur Anmeldung einer Ladeeinrichtung bei den Stadtwerken Lindau:
https://www.sw-lindau-netz.de/mediathek/downloads/datenblatt-ladeeinrichtungen-fuer-elektrofahrzeuge
Eine Liste der Installateurbetriebe unter
https://www.sw-lindau-netz.de/bauen/installateure/installateurverzeichnis-strom
Wichtige Informationen zur Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden:
https://www.sw-lindau-netz.de/mediathek/downloads/elektromobilitaet-ladeinfrastruktur-in-wohngebaeuden-elektro