STUTTGART (dpa/lsw) — Das Land Baden-Württem­berg will die Quaran­tä­ne-Regeln für Beschäf­tig­te in der kriti­schen Infra­struk­tur lockern. Zur kriti­schen Infra­struk­tur zählen das Gesund­heits­we­sen, Versor­gungs­ein­rich­tun­gen und die Sicher­heits­be­hör­den. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regie­rungs­krei­sen in Stutt­gart erfuhr, sollen Menschen auf Schlüs­sel­po­si­tio­nen zurück­ge­holt werden können, auch wenn sie als enge Kontakt­per­so­nen oder Haushalts­an­ge­hö­ri­ge von Corona-Infizier­ten eigent­lich in Quaran­tä­ne bleiben müssten. Sie selbst dürfen aber nicht infiziert sein. Abson­dern müssen sich im Fall eines Corona-Falls im engeren Umfeld aber schon jetzt nur ungeimpf­te Beschäf­tig­te oder solche, deren zweite Impfung schon länger als drei Monate her ist.

Die Änderung der Corona-Verord­nung Abson­de­rung soll an diesem Freitag verkün­det werden und am Montag in Kraft treten. Hinter­grund für die Maßnah­me ist die Sorge, dass etwa Kranken­häu­ser, Pflege­hei­me oder Strom- oder Wasser­ver­sor­ger wegen der schnel­len Ausbrei­tung der Omikron-Virus­va­ri­an­te in perso­nel­le Engpäs­se kommen könnten.