STUTTGART (dpa) — Trotz deutlich steigen­der Erkran­kungs­zah­len will Baden-Württem­berg seine Maßnah­men gegen die Corona-Pande­mie nicht verschär­fen. Das Kabinett beschloss am Diens­tag in Stutt­gart eine neue Corona-Verord­nung, nach der die derzeit im Land gelten­den Regelun­gen ab Oktober weitge­hend beibe­hal­ten und ledig­lich an das neue Infek­ti­ons­schutz­ge­setz des Bundes angepasst werden. Demnach wird es im Südwes­ten vorerst keine Masken­pflicht in Restau­rants und Geschäf­ten geben.

Gesund­heits­mi­nis­ter Manne Lucha (Grüne) hatte aber vor kurzem weite­re Regeln in Aussicht gestellt, sollte sich die Infek­ti­ons­la­ge im Herbst und Winter erheb­lich verschlech­tern. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Montag bei 273,6, in der Vorwo­che noch bei 187,1.

In Deutsch­land gelten im Herbst und Winter wieder bestimm­te Masken- und Testpflich­ten gegen Corona. Dies sehen neue Regeln des Bundes zum Umgang mit der Pande­mie vor. Bundes­weit gilt eine Masken­pflicht in Fernzü­gen, Klini­ken und Arztpra­xen. Die Länder können auch in Restau­rants und anderen Innen­räu­men wieder das Tragen von Masken vorge­ben. Lockdowns, Betriebs- oder Schul­schlie­ßun­gen soll es nicht mehr geben.

Baden-Württem­bergs Minis­ter­prä­si­dent Winfried Kretsch­mann (Grüne) hatte vor einer Woche verkün­det, er sehe das Land im «Übergang von der Pande­mie zur Endemie». Eine Überlas­tung der Klini­ken sei derzeit nicht zu befürch­ten, da die neuen Omikron-Varian­ten zwar anste­ckend seien, aber nicht zu gravie­ren­den Erkran­kun­gen führten. Das bedeu­te, dass er «vom «Team Vorsicht» ins «Team Libera­li­sie­rung»» wechseln könne. «Bei einer Endemie sind die Leute wieder selbst für sich verant­wort­lich. In der Phase sind wir.»