Die Landes­re­gie­rung hat sich darauf verstän­digt, Abhol­an­ge­bo­te im Handel während des harten Corona-Lockdowns von diesem Mittwoch an bis 10. Januar zu verbie­ten. Dagegen dürfen die Händler weiter selber liefern oder liefern lassen, wie das grün-schwar­ze Kabinett am Diens­tag in Stutt­gart beschloss. Man wolle lange Schlan­gen vor den Geschäf­ten und damit zusätz­li­che Kontak­te unbedingt vermei­den, sagte ein Regie­rungs­spre­cher am Diens­tag der dpa zu dem Verbot des sogenann­ten Click&Collect-Service.

Vor allem das CDU-geführ­te Wirtschafts­mi­nis­te­ri­um hatte sich für Abhol­an­ge­bo­te stark gemacht. Zuvor hatte der SWR über das Verbot berich­tet. Im Zuge des Lockdowns müssen die meisten Händler — mit Ausnah­me der Lebens­mit­tel­ge­schäf­te — schließen.