TUTTLINGEN — Das Landrats­amt erlässt am Donners­tag, dem 20. Mai 2021 die Allge­mein­ver­fü­gung des Landrats­am­tes Tuttlin­gen zur Feststel­lung der Unter­schrei­tung des Werts von 165 bei der 7‑Tages-Inzidenz an 5 aufein­an­der­fol­gen­den Werktagen. 

„Dieser Wert wurde seitens des Gesund­heits­am­tes heute festge­stellt“, erklärt Landrat Stefan Bär. Somit treten ab Samstag, dem 22. Mai 2021 im Landkreis Tuttlin­gen das Verbot der Durch­füh­rung von Präsenz­un­ter­richt für allge­mein­bil­den­de Schulen und berufs­bil­den­de Schulen, Hochschu­len, außer­schu­li­sche Einrich­tun­gen der Erwach­se­nen­bil­dung und ähnli­che Einrich­tun­gen in Form von Wechsel­un­ter­richt sowie das Verbot der Durch­füh­rung von Präsenz­be­trieb für Kinder­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kinder­hor­te und erlaub­nis­pflich­ti­ge Kinder­ta­ges­pfle­ge außer Kraft. 

Konkret bedeu­tet das, dass Kinder­ta­ges­ein­rich­tun­gen ab dem 25. Mai von der Notbe­tru­ung in den Regel­be­trieb wechseln dürfen und Schulen nach den Pfingst­fe­ri­en in den Wechsel­be­trieb gehen können.