BAD SAULGAU — Am Sonntag, den 14. März 2021 finden die Landtags­wah­len statt. Die Vorbe­rei­tun­gen laufen auch bei der Stadt­ver­wal­tung Bad Saulgau bereits auf Hochtou­ren – und wegen der Corona-Pande­mie auch unter ganz beson­de­ren Rahmenbedingungen. 

Die Stadt­ver­wal­tung stellt sich insbe­son­de­re auf eine hohe Betei­li­gung per Brief­wahl ein. Norma­ler­wei­se liegt die Brief­wahl­quo­te bei rund 10–20%. Für die Landtags­wahl wird die Stadt jedoch Brief­wahl­un­ter­la­gen für 70% der Wahlbe­rech­tig­ten bereithalten. 

Beantragt werden können die Brief­wahl­un­ter­la­gen dabei so einfach wie noch nie. Notwen­dig ist ledig­lich die Wahlbe­nach­rich­ti­gung, die alle Wahlbe­rech­tig­ten in den kommen­den Tagen per Post zugesen­det bekom­men. Auf der Wahlbe­nach­rich­ti­gung ist bereits ein QR-Code abgedruckt. Wer diesen beispiels­wei­se mit dem Smart­phone abscannt, der gelangt direkt zum städti­schen online-Portal und kann dort die Brief­wahl­un­ter­la­gen mit wenigen Mausklicks bestel­len. Diese werden dann ebenfalls per Post zugesen­det. Alter­na­tiv ist das online-Portal auch ohne QR-Code über die städti­sche Websei­te unter https://www.bad-saulgau.de/de/rathaus/dienstleistungen/onlineservices.php (Dienst­leis­tung Wahlschein/Briefwahlunterlagen“) erreichbar.

Und auch wer nicht online ist, kann Brief­wahl­un­ter­la­gen von zu Hause aus beantra­gen – ganz einfach, indem das Formu­lar auf der Wahlbe­nach­rich­ti­gung ausge­füllt und an die Stadt zurück­ge­sen­det wird. 

Nicht so bequem, aber grund­sätz­lich ebenso möglich, ist es, Brief­wahl­un­ter­la­gen im Bürger­bü­ro im Rathaus zu beantra­gen (bitte auch hierzu die Wahlbe­nach­rich­ti­gung mitbrin­gen) und vor Ort auszu­fül­len. Das Bürger­bü­ro hat hierzu während der regulä­ren Publi­kums­zei­ten geöffnet. 

Für Wahlbe­rech­tig­te, die nicht per Brief­wahl teilneh­men möchten, besteht schließ­lich die Möglich­keit Ihre Stimme ganz normal am Wahltag im Wahllo­kal abzuge­ben. Aufgrund der Corona-Pande­mie gibt es dabei einige räumli­che Verän­de­run­gen bei den Wahllo­ka­len. Bitte beach­ten Sie hierzu unbedingt das auf Ihrer Wahlbe­nach­rich­ti­gung benann­te Wahllo­kal. Dieses kann unter Umstän­den von Ihrem gewohn­ten Wahllo­kal abweichen.