BAD SAULGAU — Am Sonntag, den 14. März 2021 finden die Landtagswahlen statt. Die Vorbereitungen laufen auch bei der Stadtverwaltung Bad Saulgau bereits auf Hochtouren – und wegen der Corona-Pandemie auch unter ganz besonderen Rahmenbedingungen.
Die Stadtverwaltung stellt sich insbesondere auf eine hohe Beteiligung per Briefwahl ein. Normalerweise liegt die Briefwahlquote bei rund 10–20%. Für die Landtagswahl wird die Stadt jedoch Briefwahlunterlagen für 70% der Wahlberechtigten bereithalten.
Beantragt werden können die Briefwahlunterlagen dabei so einfach wie noch nie. Notwendig ist lediglich die Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten in den kommenden Tagen per Post zugesendet bekommen. Auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits ein QR-Code abgedruckt. Wer diesen beispielsweise mit dem Smartphone abscannt, der gelangt direkt zum städtischen online-Portal und kann dort die Briefwahlunterlagen mit wenigen Mausklicks bestellen. Diese werden dann ebenfalls per Post zugesendet. Alternativ ist das online-Portal auch ohne QR-Code über die städtische Webseite unter https://www.bad-saulgau.de/de/rathaus/dienstleistungen/onlineservices.php (Dienstleistung Wahlschein/Briefwahlunterlagen“) erreichbar.
Und auch wer nicht online ist, kann Briefwahlunterlagen von zu Hause aus beantragen – ganz einfach, indem das Formular auf der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und an die Stadt zurückgesendet wird.
Nicht so bequem, aber grundsätzlich ebenso möglich, ist es, Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro im Rathaus zu beantragen (bitte auch hierzu die Wahlbenachrichtigung mitbringen) und vor Ort auszufüllen. Das Bürgerbüro hat hierzu während der regulären Publikumszeiten geöffnet.
Für Wahlberechtigte, die nicht per Briefwahl teilnehmen möchten, besteht schließlich die Möglichkeit Ihre Stimme ganz normal am Wahltag im Wahllokal abzugeben. Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es dabei einige räumliche Veränderungen bei den Wahllokalen. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung benannte Wahllokal. Dieses kann unter Umständen von Ihrem gewohnten Wahllokal abweichen.