Im Fall des ermor­de­ten CDU-Politi­kers stellt das Oberlan­des­ge­richt Frank­furt die beson­de­re Schwe­re der Schuld des Haupt­an­ge­klag­ten fest — auch Siche­rungs­ver­wah­rung für Stephan Ernst ist noch möglich. Sein Mitan­ge­klag­ter erhält eine Bewährungsstrafe.

Der Mörder des Kasse­ler Regie­rungs­prä­si­den­ten Walter Lübcke (CDU), Stephan Ernst, ist zu lebens­lan­ger Haft verur­teilt worden.

Das Oberlan­des­ge­richt (OLG) Frank­furt stell­te am Donners­tag zudem die beson­de­re Schwe­re der Schuld fest. Damit ist eine Haftent­las­sung nach 15 Jahren so gut wie ausge­schlos­sen. Eine anschlie­ßen­de Siche­rungs­ver­wah­rung behielt sich das Gericht vor.

Stephan Ernst hatte in der Nacht zum 2. Juni 2019 den Politi­ker Lübcke auf dessen Terras­se im Landkreis Kassel erschos­sen. Der 47-Jähri­ge hatte dem Bundes­an­walt zufol­ge ein rechts­extre­mis­ti­sches, fremden­feind­li­ches Motiv. Auslö­ser sollen Äußerun­gen Lübckes gewesen sein, der 2015 die Aufnah­me von Flücht­lin­gen verteidigte.

Ernst hatte die Tat wieder­holt gestan­den — jedoch in drei unter­schied­li­chen Versio­nen. Dabei belas­te­te er zuletzt den Mitan­ge­klag­ten Markus H., der mit am Tatort gewesen sei. H. selbst hatte sich nicht geäußert. Seine Anwäl­te hatten eine Tatbe­tei­li­gung des als Rechts­extre­mist bekann­ten Mannes bestrit­ten und Freispruch gefordert.

Das OLG verur­teil­te H. zu einer Bewäh­rungs­stra­fe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Versto­ßes gegen das Waffen­ge­setz. Ursprüng­lich war er wegen Beihil­fe zum Mord angeklagt gewesen.

Neben­klä­ger in dem 44 Tage dauern­den Prozess war unter anderem die Familie Lübckes — seine Ehefrau und zwei Söhne. Die Tat gilt als erster rechts­extre­mis­ti­scher Mord an einem Politi­ker in der Bundes­re­pu­blik. Der Prozess fand wegen der Corona-Pande­mie unter stren­gen Hygie­ne­auf­la­gen statt.