Ein Skilift-Betrei­ber im bayeri­schen Allgäu hat genug: Während im angren­zen­den Südwes­ten Lifte stunden­wei­se vermie­tet werden, ist er zum Still­stand angehal­ten. Er hält das für Unrecht und möchte seinen Lift wieder starten.

Ein Skilift-Betrei­ber im Allgäu will entge­gen des wegen Corona gelten­den Liftver­bots seinen Betrieb wieder aufneh­men. Er habe ein Rechts­gut­ach­ten erstel­len lassen, das zum Schluss komme, dass man ihm den Liftbe­trieb nicht verbie­ten dürfe, sagt Rudi Holzber­ger, Betrei­ber des Skilifts Gohrers­berg im Kreuz­thal (Landkreis Oberall­gäu). Das Gutach­ten hat er demnach ans bayeri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um geschickt, das bislang ein Verbot für Skilif­te ausge­ge­ben hat. Ein Sprecher des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums teilte am Diens­tag mit, sie hätten die Regie­rung von Schwa­ben als zustän­di­ge Aufsichts­be­hör­de gebeten, den Fall zu prüfen.

Skilif­te gelten in Bayern als Seilbah­nen, und deren Betrieb ist nach der Bayeri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung unter­sagt, wie das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um auf Anfra­ge klarstell­te. Auch bei Nutzung nur durch einen Hausstand erfol­ge der Liftbe­trieb wohl zum Skifah­ren und Rodeln — und damit zum Zwecke der Freizeit­ak­ti­vi­tä­ten, eventu­ell auch zu touris­ti­schen Zwecken. Freizeit­ak­ti­vi­tä­ten dürften derzeit gewerb­lich auch unter freiem Himmel nicht angebo­ten werden. Bei Verstö­ßen sind Geldbu­ßen bis zu 25 000 Euro möglich.

Der Allgäu­er möchte seine Piste und die Fahrten mit dem Schlepp­lift in den kommen­den Tagen dennoch wieder stünd­lich an Famili­en vermie­ten. Das hat Holzber­ger demnach bereits zuvor getan, doch der Landkreis Oberall­gäu habe ihm das unter­bun­den. Sein Hang im Kreuz­thal, direkt an der Grenze zu Baden-Württem­berg, sei klar abgetrennt für die Rodler auf der einen Seite und für Skifah­rer auf der anderen. Ein Kontakt sei nicht möglich, fahren dürfe immer nur ein Haushalt sowie eine weite­re Person. Alles sei im Rahmen der gelten­den Corona-Regeln gehalten.

Holzber­ger hat demnach in ein Hygie­ne-Konzept inves­tiert. Sollte das Verbot weiter gelten, entgin­gen ihm Einnah­men. Er prüfe zudem Regress­an­sprü­che gegen das Land Bayern für seine Ausfäl­le bisher. Das Vorge­hen in Bayern komme ihm zuneh­mend willkür­lich vor.

In Bayern und Baden-Württem­berg gibt es ein unter­schied­li­ches Vorge­hen. Anders als in Bayern wird im Südwes­ten die stunden­wei­se Vermie­tung eines Skilifts an Famili­en nicht unterbunden.

Zuvor war bereits ein Liftbe­trei­ber im oberbaye­ri­schen Böbing im Landkreis Weilheim-Schon­gau mit der stunden­wei­sen Liftver­mie­tung geschei­tert. Das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um hatte mit Verweis auf die Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung dem Betrei­ber ein Verbot erteilt.