BERLIN (dpa) — Die Bürge­rin­nen und Bürger können sich auf eine weite­re Entlas­tung einstel­len. Ab dem nächs­ten Jahr sollen Aufwen­dun­gen für die Alters­vor­sor­ge voll als Sonder­aus­ga­be berück­sich­tigt werden.

Steuer­zah­ler sollen ihre Renten­bei­trä­ge ab dem kommen­den Jahr voll abset­zen können. Das geht aus dem Entwurf für das Jahres­steu­er­ge­setz hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Nach Berech­nun­gen des Finanz­mi­nis­te­ri­ums werden die betrof­fe­nen Bürge­rin­nen und Bürger dadurch 2023 um rund 3,2 Milli­ar­den Euro entlas­tet. Im Jahr 2024 geht es demnach noch um 1,76 Milli­ar­den Euro.

Die Aufwen­dun­gen für die Alters­vor­sor­ge können voll als Sonder­aus­ga­be berück­sich­tigt werden. Das passiert zwei Jahre früher als ursprüng­lich geplant. «Wir ziehen diesen Schritt bewusst vor – denn gerade in Zeiten hoher Infla­ti­on sind Entlas­tun­gen beson­ders wichtig», sagte Finanz­mi­nis­ter Chris­ti­an Lindner (FDP) der dpa. Zugleich schaf­fe die neue Regelung mehr Klarheit im Steuer­sys­tem. «Dies dient dem Gebot, eine doppel­te Besteue­rung zu vermei­den», so Lindner.

Künftig werden Renten damit erst in der Auszah­lungs­pha­se im Alter besteu­ert. Vorher können die Aufwen­dun­gen für die Alters­vor­sor­ge steuer­lich geltend gemacht werden. Die Umstel­lung umfasst Renten aus der gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung, der landwirt­schaft­li­chen Alters­kas­se, den berufs­stän­di­schen Versor­gungs­ein­rich­tun­gen und aus Basis­ren­ten­ver­trä­gen, sogenann­ten Rürup-Renten.