STUTTGART (dpa/lsw) — Baden-Württem­berg lockert seine Corona-Regeln für Großver­an­stal­tun­gen. Im Fußball­sta­di­on sind in der norma­len Alarm­stu­fe wieder bis zu 6000 Zuschau­er zugelas­sen, wenn der Veran­stal­ter die 2G-plus-Regel anwen­det, erklär­te Regie­rungs­chef Winfried Kretsch­mann (Grüne) am Mittwoch im Landtag in Stutt­gart. Das heißt, die Besuche­rin­nen und Besucher müssen geimpft oder genesen und zusätz­lich getes­tet sein. Wenn die Veran­stal­ter mit der 2G-Regel arbei­ten wollen, gilt eine Obergren­ze von 3000 Zuschauern.

Bei Kultur­ver­an­stal­tun­gen wie Konzer­ten sind in geschlos­se­nen Räumen 3000 Besucher zugelas­sen — unter der Bedin­gung, dass 2G plus am Eingang angewen­det wird. Bei 2G ist die Obergren­ze 1500. Für alle Veran­stal­tun­gen gelte, dass höchs­tens die Hälfte der Kapazi­tä­ten ausge­schöpft werden dürfe. Das gilt auch für Fastnachts­fes­te. «Umzüge im Freien müssen wir leider unter­sa­gen», sagte Kretschmann.