STUTTGART (dpa/lsw) — Baden-Württem­berg plant angesichts der zuletzt gesun­ke­nen Corona-Zahlen Locke­run­gen für den Besuch von Biergär­ten und anderen Außen­be­rei­chen der Gastro­no­mie. Wie die Deutsche Presse-Agentur in Stutt­gart am Mittwoch aus Regie­rungs­krei­sen erfuhr, soll voraus­sicht­lich in Kreisen mit einer stabi­len Inzidenz von 35 Infek­tio­nen auf 100.000 Einwoh­ner in einer Woche die Testpflicht für Besucher der Außen­gas­tro­no­mie entfal­len. Das soll in der neuen Corona-Verord­nung veran­kert werden. Derzeit liegt etwa ein Viertel der Stadt- und Landkrei­se unter diesem Grenzwert.

Der Besuch im Café oder Restau­rant ist derzeit in fast allen Kreisen im Land unter Aufla­gen wieder möglich. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Werkta­ge in Folge unter dem Wert von 100, darf die Gastro­no­mie sowohl außen als auch im Innen­be­reich wieder öffnen. Voraus­set­zung für den Besuch ist bisher überall ein tages­ak­tu­el­ler Corona-Schnelltest.

Die neue Corona-Verord­nung soll an diesem Donners­tag verkün­det werden und am Montag in Kraft treten. Die Details werden noch zwischen den Minis­te­ri­en abgestimmt. Wie ein Sprecher des Sozial­mi­nis­te­ri­ums zuvor bereits angekün­digt hatte, sieht die neue Verord­nung etwa Locke­run­gen für den Zugang zu Freibä­dern vor. Bei den derzeit gelten­den Locke­rungs­schrit­ten ist die letzte Stufe eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50. Zuletzt lag jedoch rund die Hälfte der Stadt- und Landkrei­se in Baden-Württem­berg unter­halb dieser Schwelle.