STUTTGART (dpa/lsw) — Jugend­li­che und Kinder in Baden-Württem­berg können in einigen Regio­nen wieder zum Unter­richt in die Schule. In anderen müssen sie sich aller­dings noch in Geduld üben.

Auch die Schulen in Baden-Württem­berg kehren Schritt für Schritt wieder zu so etwas wie Alltag zurück. Denn weil die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt, ist von Montag an in einigen Regio­nen auch wieder Präsenz im Schul­un­ter­richt möglich. Die neue Corona-Verord­nung des Landes sieht vor, dass Schüler bei einer Inzidenz von unter 50 in ihrem Stadt- oder Landkreis in allen Schul­ar­ten wieder in den Regel­be­trieb unter Pande­mie­be­din­gun­gen gehen. Während das Abstands­ge­bot nicht mehr gilt, bleibt es bei der Test- und Masken­pflicht, wie das Kultus­mi­nis­te­ri­um am Samstag in Stutt­gart mitteil­te. Außer­dem sind Tages­aus­flü­ge wieder zulässig.

Auch in Kommu­nen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 Neuin­fek­tio­nen pro 100 000 Einwoh­ner gibt es Locke­run­gen: Hier kehren die Grund­schu­len, Grund­schul­för­der­klas­sen sowie die Grund­stu­fen der Sonder­päd­ago­gi­schen Bildungs- und Beratungs­zen­tren und die Schul­kin­der­gär­ten zum Präsenz­un­ter­richt mit Aufla­gen zurück.

Für alle anderen Schul­ar­ten bleibt es beim Wechsel­un­ter­richt — mit der Aussicht auf mehr Präsenz nach den Pfingst­fe­ri­en. In Kommu­nen mit einem Inzidenz­wert von über 100 findet weiter­hin Wechsel­un­ter­richt statt. Ab einem Wert von 165 ist selbst dieser unter­sagt und muss durch Fernun­ter­richt ersetzt werden. Von allen 44 Kreisen war dies am Sonntag laut Landes­ge­sund­heits­amt nur noch in Ulm (179,8), Heiden­heim (186,8), Pforz­heim (196,9) und dem Zollern­alb­kreis (202,3) der Fall. Unter der 50er-Marke lagen zuletzt die Kreise Breigau-Hochschwarz­wald (40,6) und Emmen­din­gen (41,5) sowie die Stadt Heidel­berg (38,4).

Die Regelun­gen gelten zum 11. Juni. Die Schulen können sie schon vor den Pfingst­fe­ri­en vom 25. Mai bis 5. Juni umset­zen; sie müssen dies aber wegen der noch wenigen verblei­ben­den Tage bis zum Ferien­be­ginn und des damit einher­ge­hen­den Aufwan­des nicht.

Für das Fach Sport ergibt sich zudem eine Neuerung: Liegt der maßgeb­li­che Inzidenz­wert unter 100, ist Unter­richt im Freien sowie inner­halb des Klassen­ver­bands möglich. An allen weiter­füh­ren­den Schulen findet der fachprak­ti­sche Sport­un­ter­richt bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 darüber hinaus ausschließ­lich kontakt­arm statt. Ab einer Inzidenz von 100 ist Sport­un­ter­richt weiter­hin untersagt.