BAD SAULGAU — Ein 21-Jähri­ger hat am Donners­tag­abend gegen 20.30 Uhr in der Haupt­stra­ße im Rahmen seiner Festnah­me die einge­setz­ten Polizis­ten belei­digt und derart angegrif­fen, dass ein Beamter verletzt wurde.

Der Mann war einer Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung wegen der gelten­den Ausgangs­be­schrän­kung aufge­fal­len. Bei der folgen­den Kontrol­le reagier­te er den Beamten gegen­über sofort provo­kant und äußerst aggres­siv. Da außer­dem bekannt wurde, dass gegen den Mann eine Fahndungs­aus­schrei­bung bestand, nahmen ihn die Einsatz­kräf­te fest. Hierbei belei­dig­te er die Beamten, trat in deren Richtung und versetz­te einem Polizis­ten unver­mit­telt einen Kopfstoß. Hierdurch erlitt dieser nicht unerheb­li­che Verlet­zun­gen im Gesicht, die eine Behand­lung in einem Kranken­haus erfor­der­lich machten und so gravie­rend waren, dass der Beamte seinen Dienst nicht mehr fortset­zen konnte.

Bei der Durch­su­chung des 21-Jähri­gen, der später in eine Justiz­voll­zugs­an­stalt gebracht wurde, fanden die Einsatz­kräf­te Betäu­bungs­mit­tel sowie ein Messer, das sie in der Folge beschlag­nahm­ten. Gegen den 21-Jähri­gen wurden entspre­chen­de Ermitt­lungs­ver­fah­ren eingeleitet.