SIGMARINGEN (dpa/lsw) — Weil er eine nicht angemel­de­te Versamm­lung in der Nähe des Wohnhau­ses von Minis­ter­prä­si­dent Winfried Kretsch­mann in Sigma­rin­gen gelei­tet haben soll, muss sich ein 52-Jähri­ger vor Gericht verant­wor­ten. Die Staats­an­walt­schaft Hechin­gen hat wegen des Aufzugs von Gegnern der Corona-Politik am Sonntag (13. Febru­ar) ein beschleu­nig­tes Verfah­ren in die Wege gelei­tet. Wie ein Ankla­ge­ver­tre­ter am Freitag mitteil­te, soll der Fall am Montag (21. Febru­ar) vor dem Amtsge­richt Sigma­rin­gen verhan­delt werden.

Dem 52-Jähri­gen aus einer Kreis­ge­mein­de des Landkrei­ses Sigma­rin­gen wird vorge­wor­fen, die nicht angemel­de­te Versamm­lung gelei­tet zu haben. An dem Tag hatten laut Polizei rund 60 Demons­tran­ten versucht, zum Wohnhaus Kretsch­manns vorzu­drin­gen. Ob es schon am Montag ein Urteil geben werde, sei unklar, sagte Staats­an­walt Ronny Stengel.

Gegner der Corona-Politik hatten zwei Tage in Folge in unmit­tel­ba­rer Nähe von Kretsch­manns Wohnhaus protes­tiert. Am Montag (14. Febru­ar) waren rund 350 Menschen in einem Abstand von rund 100 Metern am Haus vorbei­ge­lau­fen und hatten mit Triller­pfei­fen gepfiffen.

Das Landrats­amt Sigma­rin­gen erließ am Donners­tag eine Allge­mein­ver­fü­gung, die Aufzü­ge, sogenann­te Spazier­gän­ge und Kundge­bun­gen in den Straßen um das priva­te Wohnhaus des Regie­rungs­chefs in Sigma­rin­gen verbie­tet. Die Regelung soll zunächst bis 15. März gelten.