STUTTGART (dpa/lsw) — Ketten­sä­gen haben im Handge­päck nichts verlo­ren – das musste ein Mann am Stutt­gar­ter Flugha­fen erst noch lernen. Der 36-Jähri­ge flog mit seinem Werkzeug bei der Sicher­heits­kon­trol­le auf, wie die Polizei am Freitag mitteil­te. Dabei stell­ten die Mitar­bei­ten­den auch noch fest, dass gegen den Mann ein Erzwin­gungs­haft­be­fehl vorlag.

Der Mann verlor seine Ketten­sä­ge an die Beamten und 111 Euro wegen einer vergan­ge­nen Ordnungs­wid­rig­keit. Seinen Flug am Donners­tag durfte er dann aber fortset­zen. Gefähr­li­che Gegen­stän­de, wie Ketten­sä­gen, Akkuschrau­ber, Messer oder Scheren sind ausschließ­lich im aufge­ge­be­nen Reise­ge­päck erlaubt.