MÜNCHEN (dpa) — Nach dem aufse­hen­er­re­gen­den Gutach­ten zu sexuel­ler Gewalt im Erzbis­tum München und Freising, fordert die feminis­ti­sche Initia­ti­ve «Maria 2.0» Joseph Ratzin­ger auf, seinen päpst­li­chen Namen abzulegen.

Die katho­li­sche Reform­be­we­gung «Maria 2.0» fordert Papst Benedikt XVI. nach dem aufse­hen­er­re­gen­den Gutach­ten zu sexuel­ler Gewalt im Erzbis­tum München und Freising auf, seinen päpst­li­chen Namen abzulegen.

«Wir erwar­ten, dass Joseph Ratzin­ger in Anbetracht dessen auf die Verwen­dung seines päpst­li­chen Namens sowie seiner damit verbun­de­nen Titel und Insigni­en verzich­tet», teilte die feminis­ti­sche Initia­ti­ve mit. Er habe den sexuel­len Missbrauch Minder­jäh­ri­ger «auf gerade­zu dreis­te Weise verharmlost».

Sexuel­le Missbrauchs­fäl­le nicht angemes­sen behandelt

Benedikt, der frühe­re Kardi­nal Joseph Ratzin­ger, hatte das Erzbis­tum München und Freising von 1977 bis 1982 geführt. Ein vom Erzbis­tum selbst in Auftrag gegebe­nes Gutach­ten kommt zu dem Ergeb­nis, dass Fälle von sexuel­lem Missbrauch in der Diöze­se über Jahrzehn­te nicht angemes­sen behan­delt worden seien. Benedikts Rolle ist beson­ders brisant. Ihm werden vier Fälle von Fehlver­hal­ten angelas­tet. Er wies die Vorwür­fe in einer Vertei­di­gungs­schrift zurück. Die Gutach­ter gehen davon aus, dass er aller Wahrschein­lich­keit nach nicht die Wahrheit gesagt habe.

Gutach­ten darf nicht ohne Folgen bleiben

«Dieses Gutach­ten darf für die Erzdiö­ze­se München und Freising, aber auch für die katho­li­sche Kirche insge­samt, nicht ohne Folgen bleiben», teilte «Maria 2.0» mit und forder­te auch Konse­quen­zen für weite­re Verant­wor­tungs­trä­ger, denen das Gutach­ten Fehlver­hal­ten vorwirft. Neben Ratzin­ger sind das unter anderen auch seine Nachfol­ger als Erzbi­schö­fe, Kardi­nal Fried­rich Wetter und Amtsin­ha­ber Kardi­nal Reinhard Marx, dem forma­les Fehlver­hal­ten in zwei Fällen vorge­wor­fen werden.

«Wir sind der Meinung, dass keine dieser Perso­nen in ihrer derzei­ti­gen Positi­on verblei­ben kann. Wir halten es für geboten, dass sie auf alle Ämter, Funktio­nen und Ehren­ti­tel, die sie aktuell inneha­ben, ebenso verzich­ten wie auf alle damit verbun­de­nen Einkünfte.»