ÜBERLINGEN — Am Donners­tag­nach­mit­tag kurz nach 16 Uhr wurde die Polizei vom Geschäfts­füh­rer eines Einkaufs­mark­tes in der Lipperts­reu­ter Straße darüber infor­miert, dass sich in den Verkaufs­räu­men eine Perso­nen­grup­pe aufhal­te, die keinen Mund-Nasen-Schutz trage. 

Auf Anspra­che seiner­seits hätten die Perso­nen auf ihr Selbst­be­stim­mungs­recht hinge­wie­sen und einer Auffor­de­rung, den Markt zu verlas­sen, keine Folge geleis­tet. Darauf­hin wurden drei Strei­fen­wa­gen­be­sat­zun­gen zur Überprü­fung vor Ort entsandt. Den Beamten gegen­über wieder­hol­te der 35-jähri­ge Wortfüh­rer der elf Perso­nen umfas­sen­den Gruppe seine Rechts­auf­fas­sung, wonach eine gesetz­li­che Masken­pflicht nicht bestehe und die Corona-Verord­nung ausdrück­lich außer aus medizi­ni­schen Gründen auch aus sonsti­gen Gründen eine Befrei­ung vom Tragen einer Maske erlau­be. Insge­samt würde man also ledig­lich seine Grund­rech­te wahrneh­men. Ein polizei­li­cher Versuch, den Teilneh­mern die tatsäch­lich gülti­ge Rechts­la­ge zu verdeut­li­chen, führte nicht zum Erfolg, eine Einsicht konnte nicht erreicht werden. In Abspra­che mit der Markt­lei­tung wurden die Perso­nen daher aufge­for­dert, ihre Waren zu bezah­len und die Verkaufs­räu­me unmit­tel­bar zu verlas­sen. Weiter­hin wurde der Gruppe ein Platz­ver­weis erteilt, seitens der Markt­lei­tung folgt zudem ein Hausver­bot. Den Auffor­de­run­gen kamen die Perso­nen nach, mehre­re Teilneh­mer erklär­ten jedoch, derar­ti­ge Einkäu­fe ohne Mund-Nasen-Schutz bewusst wieder­ho­len zu wollen. Gegen alle Betrof­fe­nen wird eine Ordnungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­ge bei der Bußgeld­stel­le der Stadt Überlin­gen erstattet.