ÜBERLINGEN — Am Donnerstagnachmittag kurz nach 16 Uhr wurde die Polizei vom Geschäftsführer eines Einkaufsmarktes in der Lippertsreuter Straße darüber informiert, dass sich in den Verkaufsräumen eine Personengruppe aufhalte, die keinen Mund-Nasen-Schutz trage.
Auf Ansprache seinerseits hätten die Personen auf ihr Selbstbestimmungsrecht hingewiesen und einer Aufforderung, den Markt zu verlassen, keine Folge geleistet. Daraufhin wurden drei Streifenwagenbesatzungen zur Überprüfung vor Ort entsandt. Den Beamten gegenüber wiederholte der 35-jährige Wortführer der elf Personen umfassenden Gruppe seine Rechtsauffassung, wonach eine gesetzliche Maskenpflicht nicht bestehe und die Corona-Verordnung ausdrücklich außer aus medizinischen Gründen auch aus sonstigen Gründen eine Befreiung vom Tragen einer Maske erlaube. Insgesamt würde man also lediglich seine Grundrechte wahrnehmen. Ein polizeilicher Versuch, den Teilnehmern die tatsächlich gültige Rechtslage zu verdeutlichen, führte nicht zum Erfolg, eine Einsicht konnte nicht erreicht werden. In Absprache mit der Marktleitung wurden die Personen daher aufgefordert, ihre Waren zu bezahlen und die Verkaufsräume unmittelbar zu verlassen. Weiterhin wurde der Gruppe ein Platzverweis erteilt, seitens der Marktleitung folgt zudem ein Hausverbot. Den Aufforderungen kamen die Personen nach, mehrere Teilnehmer erklärten jedoch, derartige Einkäufe ohne Mund-Nasen-Schutz bewusst wiederholen zu wollen. Gegen alle Betroffenen wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige bei der Bußgeldstelle der Stadt Überlingen erstattet.