STUTTGART (dpa/lsw) — Die Zentren für Psych­ia­trie im Land platzen aus allen Nähten. Das Land versucht Platz zu schaf­fen, kann aber mit der wachsen­den Zuwei­sung psychisch kranker Straf­tä­ter durch die Gerich­te nicht mithal­ten. Die Folge: Straf­tä­ter müssen freige­las­sen werden.

Im anhal­ten­den Streit um den dringend notwen­di­gen Ausbau des Maßre­gel­voll­zugs will das Land Kommu­nen notfalls gegen ihren Willen zur Zusam­men­ar­beit zwingen. «Das Sicher­heits­ri­si­ko halte ich für so relevant, dass wir gegebe­nen­falls dem Wunsch einer Kommu­ne nicht entspre­chen können», sagte Justiz­mi­nis­te­rin Marion Gentges (CDU) zur Ableh­nung einiger Städte und Gemein­den, die als Stand­or­te in Frage kommen würden. Derzeit sind die Stadt Heidel­berg und das Sozial­mi­nis­te­ri­um bei der Nutzung des ehema­li­gen Gefäng­nis­ses «Fauler Pelz» für den Maßre­gel­voll­zug auf Konfrontationskurs.

Zeitdruck und Platz­man­gel könnte auch aus Sicht des Sozial­mi­nis­te­ri­ums dazu führen, dass eine Kommu­ne nachge­ben muss. Aller­dings unter­schei­det das Haus von Sozial­mi­nis­ter Manne Lucha (Grüne) zwischen befris­te­ten und oft aus der Not gebore­nen Lösun­gen wie dem «Faulen Pelz» und länger­fris­tig planba­ren Neubau­pro­jek­ten. Bei diesen werde «ein möglichst großes Einver­neh­men des Landes mit den Kommu­nen angestrebt», teilte das Minis­te­ri­um mit und beton­te: «Klares Ziel ist auf jeden Fall, sich mit den Kommu­nen zu verstän­di­gen, das ist gar keine Frage.»

Im Maßre­gel­voll­zug sollen straf­fäl­li­ge Patien­ten auf ein sucht- und straf­frei­es Leben vorbe­rei­tet werden. Zwar sind die Kapazi­tä­ten in den baden-württem­ber­gi­schen Klini­ken nach Angaben des Sozial­mi­nis­te­ri­ums seit 2017 um 24 Prozent gestei­gert worden. Aller­dings haben die Gerich­te in den vergan­ge­nen Jahren immer mehr Straf­tä­ter in dem Maßre­gel­voll­zug geschickt. Die Zahl der gericht­li­chen Zuwei­sun­gen ist zwischen 1996 und 2020 um mehr als 45 Prozent gestie­gen — von 237 Fällen im Jahr 2016 auf 345 Fälle im Jahr 2020. Das geht aus der Antwort von Justiz­mi­nis­te­rin Marion Gentges (CDU) auf eine FDP-Anfra­ge hervor.

In den meisten Zentren für Psych­ia­trie werden Patien­ten bereits auch in Besucher‑, Gemein­schafts- und Funkti­ons­räu­men unter­ge­bracht. Mancher­orts werden Contai­ner belegt. Einige Patien­ten sind in andere Bundes­län­der verlegt worden. Aller­dings können nicht mehr alle verur­teil­ten Betrof­fe­nen inner­halb der von der Recht­spre­chung anerkann­ten Frist aufge­nom­men werden. Die Folge: Straf­tä­ter müssen zumin­dest vorüber­ge­hend auf freien Fuß gesetzt werden.

«Können wir nicht zügig in den Maßre­gel­voll­zug überstel­len, dann dürfen wir die betrof­fe­nen Menschen auch nicht in der Straf­haft belas­sen, denn sie sind ja nicht zur Straf­haft verur­teilt worden», erklär­te Gentges. Im zu Ende gehen­den Jahr hätten Gerich­te bislang bei rund 30 Menschen die vorüber­ge­hen­de Organi­sa­ti­ons­haft aufge­ho­ben, weil ihnen nicht recht­zei­tig Plätze im Maßre­gel­voll­zug zur Verfü­gung gestellt werden konnten. «Sie kommen also wieder auf freien Fuß, bis im Maßre­gel­voll­zug Platz ist für sie», sagte Gentges.

Insge­samt sitzen nach Angaben der Minis­te­rin derzeit rund 120 Menschen in sogenann­ter Organi­sa­ti­ons­haft. Im Durch­schnitt könne erst nach neun Monaten ein Platz im Maßre­gel­voll­zug angebo­ten werden. «Das geht weit über das hinaus, was nach Ansicht der Gerich­te als Organi­sa­ti­ons­haft zuläs­sig ist», sagte Gentges und warnte: «Wir laufen da auf ein enormes Risiko zu, wenn die Gerich­te diese Menschen alle in Freiheit entlas­sen müssen.» Auch das Sozial­mi­nis­te­ri­um räumt ein, dass die Aufnah­me­ter­mi­ne, die genannt werden können, deutlich über dem liegen, was von der Recht­spre­chung als angemes­sen angese­hen wird.

Die Gefahr sei offen­kun­dig. Es hande­le sich um Straf­tä­ter, bei denen die medizi­nisch-psych­ia­tri­schen Voraus­set­zun­gen für eine Unter­brin­gung vorlä­gen. «Es gibt eine Wieder­ho­lungs­ge­fahr, außer­dem müssen sie eigent­lich dringend behan­delt werden», sagte Gentges. «Schickt man alle in die Freiheit, ist es eher eine Frage, wann und weniger, ob jemand rückfäl­lig wird.»

Wegen des Platz­man­gels im Land soll unter anderem das ehema­li­ge Gefäng­nis «Fauler Pelz» in Heidel­berg für den Maßre­gel­voll­zug genutzt werden. Das Sozial­mi­nis­te­ri­um betont, es hande­le sich «um eine vorüber­ge­hen­de, aus der Not gebore­ne Lösung, die kurzfris­tig reali­siert werden muss». Heidel­bergs Oberbür­ger­meis­ter Eckart Würzner befürch­tet dagegen, psychisch kranke Straf­tä­ter in einer Dauer­lö­sung in der Stadt halten zu müssen. Derzeit plant das Land die Handwer­ker für den laufen­den Monat ein. Im August 2022 sollen die ersten Patien­ten dort behan­delt werden. Neben Heidel­berg hat Sozial­mi­nis­ter Manne Lucha (Grüne) weite­re Stand­or­te in Winnen­den und Schwä­bisch Hall ins Auge gefasst.