HANNOVER (dpa/tmn) — Medika­men­te sind im Urlaubs­land manch­mal günsti­ger zu als zu Hause. Doch was wie ein Schnäpp­chen scheint, kann auf Kosten der Quali­tät gehen — oder nicht erlaubt sein.

Im Urlaub Medika­men­te günstig und in großen Mengen einkau­fen und mit nach Hause nehmen? Laut Gesetz darf nur so viel mitge­bracht werden, wie es dem üblichen persön­li­chen Bedarf entspricht, erklärt die Apothe­ker­kam­mer Nieder­sach­sen. Das ist in der Regel die Menge für maximal drei Monate, berech­net nach der jewei­li­gen Dosie­rungs­emp­feh­lung für die Arznei.

Zudem warnt die Kammer vor gefälsch­ten Medika­men­ten. Dabei könne es sich um eine komplet­te Fälschung handeln, aber auch etwa um eine falsche Wirkstoff­do­sis oder ein manipu­lier­tes Verfalls­da­tum. Nicht nur, dass solche Arznei­mit­tel die Gesund­heit gefähr­den können, ihre Einfuhr nach Deutsch­land ist auch strikt verboten.

Anders als in Deutsch­land sind in manchen Urlaubs­län­dern Antibio­ti­ka rezept­frei zu kaufen. Auch hier warnt die Kammer: Bei einem Antibio­ti­kum sind Dosie­rung sowie Einnah­me­dau­er und ‑zeitpunkt wichtig und indivi­du­ell. Ein Beipack­zet­tel, noch dazu in fremder Sprache, könne eine echte Beratung nicht erset­zen. Für ein Antibio­ti­kum sollte außer­dem ein Arzt eine bakte­ri­el­le Infek­ti­on diagnos­ti­ziert haben.