STUTTGART (dpa/lsw) — Masken­pflicht, Lüften und Abstands­ge­bot machen den Schul­be­such in der Pande­mie nicht unbedingt attrak­ti­ver. Die Zahl der Fälle von fernblei­ben­den Schüle­rin­nen und Schülern steigt.

Während der Corona-Pande­mie ist die Zahl der Kinder gestie­gen, die unerlaubt nicht in die Schule gehen. Derzeit seien rund 80 Zwangs­geld­ver­fah­ren in Baden-Württem­berg anhän­gig, weil Erzie­hungs­be­rech­tig­te ihre Kinder nicht zur Schule schick­ten, teilte ein Sprecher des Kultus­mi­nis­te­ri­ums in Stutt­gart mit. Die Zahl der Schul­pflicht-Verlet­zun­gen sei in der Pande­mie gestie­gen. Es sei davon auszu­ge­hen, dass ein Zusam­men­hang zwischen den Schutz­maß­nah­men an den Schulen und den abwesen­den Schüle­rin­nen und Schülern bestehe. Es gebe aber keine Erhebung zu den Hinter­grün­den der Fälle. Bei den Zwangs­geld­ver­fah­ren handelt es sich demnach nicht nur um Fälle im Zusam­men­hang mit Corona.

Abwesen­de Schüle­rin­nen und Schüler gibt es laut einer Abfra­ge des Minis­te­ri­ums in allen vier Regie­rungs­prä­si­di­en im Südwes­ten. Die Behör­den hätten zudem auch «einige wenige Fälle» gemel­det, in denen die Schüle­rin­nen und Schüler privat unter­rich­tet würden. «Diese Gruppen versto­ßen aber gegen die Schul­pflicht und deswe­gen werden entspre­chen­de Maßnah­men gegen die Eltern einge­lei­tet», so der Sprecher.

Das Regie­rungs­prä­si­di­um Stutt­gart hatte etwa Anfang Febru­ar den Fall einer mögli­cher­wei­se illega­len Schule bei Essin­gen im Ostalb­kreis bestä­tigt. Die Schul­auf­sicht sei damit befasst und hole hierzu weite­re Infor­ma­tio­nen ein, hatte eine Spreche­rin der Behör­de mitge­teilt. Zu Details wollte sich die Behör­de zunächst nicht äußern.

Wie viele solcher Fälle es landes­weit gibt, ist nicht bekannt. Dem Kultus­mi­nis­te­ri­um lägen dazu keine belast­ba­ren Zahlen vor, teilte der Sprecher mit. Kultus­mi­nis­te­rin There­sa Schop­per (Grüne) sprach sich deutlich gegen solche priva­ten Initia­ti­ven aus: «Wer priva­te Lerngrup­pen besucht, statt in die Schule zu gehen, verstößt gegen die Schul­pflicht — und das wird sanktioniert.»

Kinder und Jugend­li­che benötig­ten den Präsenz­be­trieb nicht nur für eine gute Bildung, sondern auch für ihr sozial-emotio­na­les Wohlbe­fin­den. Das zeigten Rückmel­dun­gen aus den Schulen und von Kinder­ärz­tin­nen oder Schul­psy­cho­lo­gen. «Daher appel­lie­re ich eindring­lich, im Sinne der Schüle­rin­nen und Schüler die Schul­pflicht einzu­hal­ten», sagte die Ministerin.