STUTTGART (dpa/lsw) — Nach dem Bund-Länder-Beschluss zu Großver­an­stal­tun­gen lässt auch Baden-Württem­berg wieder mehr Zuschau­er zu. Bei Veran­stal­tun­gen in Innen­räu­men ist das Land sogar etwas großzü­gi­ger, als es die Chefs der Staats­kanz­lei­en vergan­ge­ne Woche beschlos­sen hatten. Die Anpas­sung der Corona-Verord­nung sieht vor, dass im Freien unter Berück­sich­ti­gung der 2G-plus-Regel bis zu 10 000 Zuschau­er bei einer Auslas­tung von maximal 50 Prozent zugelas­sen sind, sagte ein Regie­rungs­spre­cher am Montag der dpa in Stutt­gart. Wenn ein Veran­stal­ter nur die 2G-Regel anwen­den will, sind 5000 Besucher zugelassen.

Bei Veran­stal­tun­gen in geschlos­se­nen Räumen wie etwa Konzer­te sind mit 2G-plus-Regel 4000 Menschen zugelas­sen, bei der 2G-Regel 2000. Aller­dings erlaubt Baden-Württem­berg auch hier eine Auslas­tung von höchs­tens 50 Prozent — und nicht nur 30 Prozent, wie es der Beschluss der Staats­kanz­lei­chefs vorsieht.