STUTTGART (dpa) — Menis­kus­schä­den treten bei Profi­hand­bal­lern vergleichs­wei­se häufig auf — das Landes­so­zi­al­ge­richt Baden-Württem­berg hat diese schwe­ren Kniever­let­zun­gen nun als Berufs­krank­heit anerkannt. Geklagt hatte ein ehema­li­ger Bundes­li­ga-Profi, bei dem im Juli 2004 erstmals eine Schädi­gung des Innen­me­nis­kus am rechten Knie festge­stellt worden war.

Nach seiner Karrie­re wollte er den Menis­kus­scha­den im Septem­ber 2016 von der Berufs­ge­nos­sen­schaft als Berufs­krank­heit einstu­fen lassen — diese lehnte laut des Gerichts jedoch mit der Begrün­dung hab, dass die Trainings- und Wettkampf­zei­ten des Handbal­lers pro Jahr dafür zu gering gewesen sind. Eine anschlie­ßen­de Klage beim Sozial­ge­richt Reutlin­gen blieb erfolg­los. Das Landes­so­zi­al­ge­richt in Stutt­gart sah die Sache nun anders.

Es sei nicht zuläs­sig, «die gerin­ge­re Dauer des Spiel- und Trainings­be­triebs eines Profi­sport­lers mit der 8‑stündigen Arbeits­schicht sonsti­ger Arbeit­neh­mer in Relati­on zu setzen», hieß es unter anderem in der Urteils­be­grün­dung. Bei Handbal­lern würden «die Kniege­len­ke durch schnel­le Richtungs­än­de­run­gen bei hohem Tempo, häufig auch mit unkon­trol­lier­tem Aufkom­men auf dem Hallen­bo­den bei Sprung­wür­fen, überdurch­schnitt­lich belastet».