BERLIN (dpa) — Deutsche Panzer für die Ukrai­ne? Zumin­dest völker­recht­lich sieht Justiz­mi­nis­ter Busch­mann darin kein Problem. Der FDP-Politi­ker will russi­sche Kriegs­ver­bre­cher auch in Deutsch­land vor Gericht bringen.

In der Debat­te um die Liefe­rung von Panzern und anderen schwe­ren Waffen an die Ukrai­ne weist Bundes­jus­tiz­mi­nis­ter Marco Busch­mann darauf hin, dass dies völker­recht­lich gesehen kein Eintritt in den Krieg gegen Russland wäre.

Die Ukrai­ne führe einen erlaub­ten Vertei­di­gungs­krieg gegen Russland, sagte der FDP-Politi­ker der «Welt am Sonntag». «Wenn sie also ihr legiti­mes Selbst­ver­tei­di­gungs­recht ausübt, kann eine Unter­stüt­zung durch Waffen­lie­fe­run­gen nicht dazu führen, dass man Kriegs­par­tei wird.» Dies sei nicht nur seine persön­li­che Ansicht, sondern die der Bundesregierung.

Busch­mann sagte, Deutsch­land gehöre zu den weltweit ersten Staaten, die jetzt syste­ma­tisch Bewei­se für Kriegs­ver­bre­chen in der Ukrai­ne ermit­tel­ten und sicher­ten. «Wir rufen alle ukrai­ni­schen Geflüch­te­ten auf, dass sie sich an alle Polizei­dienst­stel­len wenden können, wenn sie Opfer oder Zeugen von Kriegs­ver­bre­chen gewor­den sind.» Die Auswer­tung erfol­ge durch das Bundes­kri­mi­nal­amt, einge­bet­tet in ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren des Generalbundesanwalts.

Putin wäre von der Straf­ver­fol­gung ausgenommen

«Wenn wir russi­scher Staats­bür­ger habhaft werden und sie aufgrund von Bewei­sen ankla­gen können, dann werden wir sie gemäß dem Weltrechts­prin­zip vor Gericht bringen — genau­so wie wir es bei syrischen Folter­knech­ten getan haben», sagte er dem Blatt.

Der russi­sche Präsi­dent Wladi­mir Putin wäre aber in jedem Fall ausge­nom­men, sagte Busch­mann. Das inter­na­tio­na­le Recht sehe vor, dass gegen aktive Staats­ober­häup­ter nicht ermit­telt werden darf.

Zum Vorwurf des US-Präsi­den­ten Joe Biden eines «Völker­mords» seitens der Russen in der Ukrai­ne sagte Busch­mann: «Es besteht kein Zweifel, dass wider­li­che und schreck­li­che Untaten in der Ukrai­ne durch russi­sche Solda­ten verübt werden.» Um Völker­mord juris­tisch nachzu­wei­sen, müsste in der Absicht gehan­delt worden sein, eine natio­na­le, rassi­sche, religiö­se oder ethni­sche Gruppe als solche ganz oder teilwei­se zu zerstö­ren. Ob Bewei­se dafür vorlie­gen, könne er noch nicht sagen.

«Niemand kann wissen, wer sich da daruntermischt»

«Aber ich denke, dass Präsi­dent Biden hier weniger eine juris­ti­sche Beurtei­lung im techni­schen Sinne als vielmehr eine klare politi­sche Botschaft ausspre­chen wollte», sagte er.

Auf die Frage, ob mit den Flücht­lin­gen auch russi­sche Kriegs­ver­bre­cher einrei­sen, sagte Busch­mann: «Niemand kann wissen, wer sich da darun­ter­mischt. Umso wichti­ger ist, dass wir die Menschen regis­trie­ren und genau wissen, wer hier ist.» Busch­mann fügte an: «Wir werden dafür sorgen, dass auch hier Sicher­heits­über­prü­fun­gen durch­ge­führt werden, weil wir nicht ausschlie­ßen können, dass der Weg nach Deutsch­land genutzt wird, gezielt Menschen einzu­schleu­sen, um unser Land zu desta­bi­li­sie­ren. Wir sind hilfs­be­reit, aber wachsam.»