NEW YORK/LONDON (dpa) — Monate­lang hatte Prinz Andrew alle Regis­ter gezogen, um einen US-Zivil­pro­zess wegen der Missbrauchs­vor­wür­fe gegen sich zu verhin­dern. Doch nun schei­nen selbst die Anwäl­te des Royals mit ihrem Latein am Ende.

Prinz Andrew wird für die briti­schen Royals immer mehr zur Belas­tung. Der zweit­äl­tes­te Sohn von Queen Eliza­beth II. schei­ter­te am Mittwoch mit dem Versuch, eine US-Klage wegen Missbrauchs­vor­wür­fen gegen sich zu stoppen.

Ein Gericht in New York wies Einwän­de von Andrews Anwäl­ten zurück, wie aus einem Gerichts­do­ku­ment hervor­ging, das der Deutschen Presse-Agentur vorlag.

Kläge­rin Virgi­nia Giuff­re wirft Andrew vor, sie als Minder­jäh­ri­ge mehrfach missbraucht zu haben. Sie gibt an, zuvor Opfer eines von dem US-Multi­mil­lio­när Jeffrey Epstein und seiner Ex-Partne­rin Ghislai­ne Maxwell aufge­bau­ten Missbrauchs­rings gewor­den zu sein. Maxwell war erst vor kurzem von einem Gericht in einem US-Straf­ver­fah­ren in mehre­ren Punkten schul­dig gespro­chen worden und muss mit einer langen Haftstra­fe rechnen. Epstein nahm sich 2019 in Unter­su­chungs­haft das Leben. Andrew strei­tet alle Vorwür­fe katego­risch ab.

Alle Einwän­de abgelehnt

Die Anwäl­te des 61 Jahre alten Prinzen hatten gehofft, die Klage noch im Keim ersti­cken zu können, und sich auf einen Vergleich berufen, den Giuff­re im Jahr 2009 mit Epstein geschlos­sen hatte. Richter Lewis Kaplan lehnte die Einwän­de von Andrews Anwäl­ten jedoch «in jegli­cher Hinsicht» ab, wie er in dem Gerichts­do­ku­ment deutlich machte.

Bei dem Deal mit Epstein war verein­bart worden, dass keine weite­ren Perso­nen im Zusam­men­hang mit den Missbrauchs­vor­wür­fen zivil­recht­lich belangt werden können. Im Gegen­zug erhielt Giuff­re 500.000 Dollar (im Novem­ber 2009 umgerech­net rund 330.000 Euro). Doch der Richter entschied nun, dass die Verein­ba­rung im vorlie­gen­den Fall eine Klage nicht verhin­dert: Aus der Verein­ba­rung von Epstein und Giuff­re gehe nicht eindeu­tig hervor, dass die betei­lig­ten Partei­en damit beabsich­tigt hätten, Prinz Andrew zu schützen.

Auch weite­re Einwän­de von Andrews Anwäl­ten wurden abgeschmet­tert: «Die Beschwer­de von Frau Giuff­re ist weder ‘unver­ständ­lich’ noch ‘vage’ oder ‘zweideu­tig’», schrieb der Richter. Im Gegen­teil: Giuff­re habe ihre Vorwür­fe konkret und nachvoll­zieh­bar dargelegt.

Prozess noch in diesem Jahr?

Wenn von den Anwäl­ten Prinz Andrews nun keine weite­ren Einwän­de kommen oder es zu einem außer­ge­richt­li­chen Vergleich kommt, könnte es US-Medien­be­rich­ten zufol­ge noch in diesem Jahr zu einem Prozess kommen. Bis dahin wären aller­dings noch zahlrei­che gericht­li­che Forma­li­tä­ten zu klären und Hürden zu nehmen.

Prinz Andrew hatte bereits alle Regis­ter gezogen, um die Klage zu stoppen. Unter anderem hatte er sich wochen­lang einer Zustel­lung der Klage­schrift entzo­gen, indem er seinen Wohnsitz auf dem Gelän­de von Schloss Windsor mied. Später versuch­te er die Klage zu verei­teln, indem er seine Anwäl­te argumen­tie­ren ließ, die inzwi­schen in Austra­li­en leben­de Giuff­re könne nicht in den USA vor Gericht ziehen. In beiden Fällen schei­ter­te er.

Gegen Andrew gibt es bisher keine straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen. Doch der Schaden für seinen Ruf — und den des Königs­hau­ses — ist schon jetzt beträcht­lich. Bereits Ende 2019 legte Andrew seine öffent­li­chen Aufga­ben für die Royals nieder. Organi­sa­tio­nen, denen er als Schirm­herr gedient hatte, distan­zier­ten sich reihen­wei­se von ihm. Zuvor hatte er in einem BBC-Inter­view versucht, sich zu recht­fer­ti­gen — doch der Schuss ging nach hinten los. Seine Erklä­run­gen klangen unglaub­wür­dig und verschlim­mer­ten die Lage nur noch.

Alptraum für die Queen

Für die Queen dürfte die Aussicht auf einen öffent­li­chen Prozess gegen ihren Sohn mit Zeugen­aus­sa­gen in den USA im Jahr ihres 70. Thron­ju­bi­lä­ums wie ein Alptraum wirken. Die 95 Jahre alte Monar­chin will sich trotz der Pande­mie von ihren Unter­ta­nen zum Platin-Jubilä­um ausgie­big feiern lassen. Zur aktuel­len Entwick­lung wollte sich der Bucking­ham-Palast zunächst nicht äußern. «Wir würden eine laufen­de Gerichts­sa­che nicht kommen­tie­ren», hieß es aus dem Palast.

Kommt es zum Prozess, dürfte das Thema noch monate­lang die Schlag­zei­len beherr­schen und es dürften noch viele Details an die Öffent­lich­keit gelan­gen. Einzi­ger Ausweg scheint ein Vergleich. Doch zum einen ist unklar, ob sich die Kläge­rin darauf einlas­sen würde, und zum anderen würden damit die Vorwür­fe keines­wegs ausge­räumt. Andrew steht mit dem Rücken zur Wand.

Von Chris­ti­na Horsten und Chris­toph Meyer, dpa