LINDAU/DÜSSELDORF – Am Montag­abend (5. Oktober) hat die Bundes­po­li­zei auf der BAB 96 zwei Georgi­er beim Versuch der unerlaub­ten Einrei­se aufge­grif­fen. Die Polizei­be­kann­ten wurden bereits von den deutschen Justiz­be­hör­den unter anderen Perso­na­li­en gesucht.

Lindau­er Bundes­po­li­zis­ten kontrol­lier­ten am Grenz­über­gang Hörbranz zwei Georgi­er als Insas­sen eines Fernbus­ses aus Frank­reich. Die beiden Männer waren angeb­lich beruf­lich unter­wegs und sollten im Auftrag eines Dritten ein Auto in Düssel­dorf abholen. Georgi­sche Staats­bür­ger ohne Aufent­halts­ti­tel sind jedoch nur zur Einrei­se und zu einem Kurzauf­ent­halt zu touris­ti­schen Zwecken befugt. Die Georgi­er konnten zudem verdäch­ti­ger­wei­se keine konkre­ten Angaben zu ihrem Reise­ziel sowie dem Fahrzeug­ver­käu­fer machen und wider­spra­chen sich insbe­son­de­re hinsicht­lich der Bezah­lung des Autos. Eine größe­re Summe Bargeld oder Bankkar­ten führten die Busrei­sen­den auch nicht mit.

Die Bundes­po­li­zis­ten stell­ten durch den Abgleich der Finger­ab­drü­cke des 42-Jähri­gen fest, dass der Mann unter anderen Perso­na­li­en von der Staats­an­walt­schaft Olden­burg per Vollstre­ckungs­haft­be­fehl gesucht wurde. Der wegen mehrfa­chen Eigen­tums­de­lik­ten Polizei­be­kann­te hatte bereits in Deutsch­land in Unter­su­chungs­haft geses­sen. Mit seiner Wieder­ein­rei­se muss der Gesuch­te nun noch eine knapp dreimo­na­ti­ge Freiheits­stra­fe wegen Diebstahls absit­zen. Weiter­hin wurde der Straf­tä­ter von der Staats­an­walt­schaft Essen wegen Gefähr­dung des Straßen­ver­kehrs per Aufent­halts­er­mitt­lung gesucht.

Bei seinem Beglei­ter schlug der Fahndungs­com­pu­ter gleich mit vier Aufent­halts­er­mitt­lun­gen unter dessen Alias­per­so­na­li­en an. Der 49-Jähri­ge wurde von den Staats­an­walt­schaf­ten Essen, Dortmund, Krefeld und Aurich wegen zum Teil schwe­rer Diebstahls­de­lik­te gesucht. Auch er hatte bereits einmal in Unter­su­chungs­haft geses­sen. Weiter­hin war der Kauka­se durch die polni­schen Behör­den schen­gen­weit zur Einrei­se­ver­wei­ge­rung ausge­schrie­ben. Der Mann gab letzt­lich zu, im Jahr 2019 aus Polen abgescho­ben worden zu sein.

Die Bundes­po­li­zis­ten zeigten die beiden Georgi­er wegen versuch­ter unerlaub­ter Einrei­se an und liefer­ten den 42-Jähri­gen in die Justiz­voll­zugs­an­stalt Kempten ein. Nach der Haftent­las­sung wird seine Rückfüh­rung ins Heimat­land avisiert. Die Beamten wiesen den 49-Jähri­gen nach Zahlung einer Sicher­heits­leis­tung von 100 Euro nach Öster­reich zurück.