KARLSRUHE (dpa) — Die Pflicht, seinen echten Namen anzuge­ben, soll Hass und Mobbing in sozia­len Netzwer­ken stoppen. Doch ist die Regelung rechtens? Darüber haben nun Deutsch­lands obers­te Zivil­rich­ter geurteilt.

Nutzer und Nutze­rin­nen sozia­ler Netzwer­ke wie Facebook durften sich dort vor Jahren Pseud­ony­me für ihre Accounts zulegen. Die sogenann­te Klarna­men­pflicht zur Verwen­dung des richti­gen Namens sei für Altfäl­le unwirk­sam, entschied der Bundes­ge­richts­hof (BGH) in Karlsruhe.

Hinter­grund für die zeitli­che Unter­schei­dung ist eine Geset­zes­än­de­rung. Ein Kläger und eine Kläge­rin bekamen mit dem Urteil in letzter Instanz Recht, nachdem zuvor am Oberlan­des­ge­richt München noch Facebook gesiegt hatte.

Die obers­ten Zivil­rich­ter Deutsch­lands erach­ten es als ausrei­chend, dass sich Menschen mit ihrem Klarna­men regis­trie­ren. Der Vorsit­zen­de Richter des dritten Zivil­se­nats, Ulrich Herrmann, sprach von einem Innen­ver­hält­nis. Im Außen­ver­hält­nis — also zum Beispiel beim Posten von Beiträ­gen, Kommen­tie­ren oder beim Beitre­ten zu Gruppen auf dem Portal — sei es Facebook zumut­bar, dass das unter Pseud­onym geschehe.

Accounts gesperrt

Das Netzwerk hatte die Accounts eines Mannes und einer Frau 2018 gesperrt, weil ihre Fanta­sie­na­men gegen die Nutzungs­be­din­gun­gen versto­ßen. Das Oberlan­des­ge­richt München, das zuletzt über die Klagen geurteilt hatte, hatte Facebook Recht gegeben.

Hinter­grund der unter­schied­li­chen Sicht­wei­sen ist eine neue Rechts­la­ge: Das deutsche Teleme­di­en­ge­setz verpflich­te­te Anbie­ter, die Nutzung ihrer Diens­te «anonym oder unter Pseud­onym zu ermög­li­chen, soweit dies technisch möglich und zumut­bar ist». Das alte EU-Recht stand dem nicht entge­gen. Doch seit Mai 2018 gilt in der Europäi­schen Union ein neues Daten­schutz­recht (Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung), das ausdrück­lich keine solche Bestim­mung enthält.

Das Münch­ner Oberlan­des­ge­richt hatte argumen­tiert, Deutsch­land habe damals auf europäi­scher Ebene vergeb­lich versucht, ein Recht auf pseud­ony­me Nutzung in die EU-Verord­nung hinein zu verhan­deln. Der deutsche Paragraf sei nun im Sinne des Unions­rechts auszulegen.

Die BGH-Richter haben die Fälle nun aber nach alter Rechts­la­ge entschie­den, weil die Konten vor Inkraft­tre­ten der neuen EU-Regeln angelegt worden waren. «Daher ist die unmit­tel­ba­re Reich­wei­te unserer Entschei­dung auf Altfäl­le begrenzt», sagte Richter Herrmann.

Wie künftig unter den neuen recht­li­chen Voraus­set­zun­gen entschie­den wird, bleibt abzuwar­ten. Unter Umstän­den muss sich auch mal der Europäi­sche Gerichts­hof überge­ord­net mit der Thema­tik befassen.

Klarna­men gegen Hass im Netz

Eine Spreche­rin des Facebook-Mutter­kon­zerns Meta teilte nach der Verkün­dung mit: «Wir nehmen die heuti­ge Entschei­dung zur Kennt­nis, die ausdrück­lich auf einer überhol­ten Rechts­la­ge basiert.» Facebook sei eine Platt­form, auf der sich Menschen mit ihrem echten Namen mitein­an­der verbin­den und austau­schen können. «Die Nutzung von echten Namen trägt zur Authen­ti­zi­tät auf der Platt­form bei.»

In den aktuel­len Nutzungs­be­din­gun­gen von Facebook heißt es unter anderem, Nutze­rin­nen und Nutzer sollten hier densel­ben Namen verwen­den, den sie auch im tägli­chen Leben gebrau­chen. Die Regel soll die Hemmschwel­le für Hassre­de und Mobbing erhöhen. «Wenn Perso­nen hinter ihren Meinun­gen und Handlun­gen stehen, ist unsere Gemein­schaft siche­rer und kann stärker zur Rechen­schaft gezogen werden.»

Nun sind belei­di­gen­de oder diskri­mi­nie­ren­de Äußerun­gen im Netz kein Kavaliers­de­likt und nicht zuletzt im Zuge der Corona-Pande­mie wieder vermehrt in der Kritik. Dennoch sagte Chris­tof Stein, Presse­spre­cher des Bundes­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten, der Deutschen Presse-Agentur: «Anony­mi­tät im Netz ist ein hohes Gut, das man nicht so leicht opfern sollte.» Sie stehe auch nicht dem Kampf gegen Hass, Hetze und Mobbing entge­gen. Zum einen könne man auch bei Pseud­ony­men die Menschen dahin­ter finden. Zum anderen kämen derar­ti­ge Aussa­gen von vielen Accounts, die überhaupt nicht anonym sind. «Das sind keine Fragen von Anony­mi­tät und Daten­schutz, sondern von mehr Strafverfolgung.»