STUTTGART (dpa/lsw) — Menschen mit einge­schränk­ter Mobili­tät können nach einer Verein­ba­rung zwischen Kranken­kas­sen und Sozial­mi­nis­te­ri­um kosten­frei zum Impfzen­trum fahren. Jeder, der auch heute schon beispiels­wei­se Fahrten zum Hausarzt von der Kranken­kas­se bezahlt bekommt, kann auch für den Weg die Möglich­keit einer sogenann­ten Kranken­fahrt im Taxi nutzen. In diesen Fällen sollte grund­sätz­lich eine ärztli­che Verord­nung vorlie­gen, die beim Hausarzt auch telefo­nisch bestellt werden kann. In der ersten Gruppe der Impfbe­rech­tig­ten sind Menschen, die älter als 80 Jahre sind.

Sozial­mi­nis­ter Manne Lucha (Grüne) sagte, die Einigung sei umso wichti­ger, weil in den nächs­ten Wochen und Monaten deutlich mehr Impfstoff zur Verfü­gung stehen solle und die Impfzen­tren im Land dann wesent­lich stärker ausge­las­tet sein würden. Für die Kranken­kas­sen beton­te AOK-Landes­chef Johan­nes Bauern­feind, die Maßnah­me trage zum bestmög­li­chen Schutz für Risiko-Gruppen bei und verhin­de­re gleich­zei­tig die Weiter­ver­brei­tung des Virus.