STUTTGART (dpa/lsw) — Drei Jahre lang war klar: Beim Einstei­gen in Busse und Bahnen muss eine Maske getra­gen werden, um sich und andere vor dem Corona­vi­rus zu schüt­zen. Das gilt nun nicht mehr. Wobei, ganz auf Masken kann in Zügen immer noch nicht verzich­tet werden.

Mit der neuen Corona-Verord­nung ist die Masken­pflicht im baden-württem­ber­gi­schen Nahver­kehr seit diesem Diens­tag (31. Januar) nach fast drei Jahren aufge­ho­ben. Auch das Perso­nal in Arztpra­xen kann nun wieder auf den lange vorge­schrie­be­nen Schutz verzich­ten. Es sind die letzten Aufla­gen, über die das Land selbst entschei­den konnte.

Wenige Tage lang werden Land und Bund noch getrenn­te Wege auf der Schie­ne gehen: Während für den Nahver­kehr die Pflicht kassiert wurde, muss die Maske im Fernver­kehr der Deutschen Bahn noch bis einschließ­lich Mittwoch (1. Febru­ar) getra­gen werden.

Die Masken­pflicht in Bussen und Bahnen galt in Baden-Württem­berg seit Ende April 2020. Es reiche aber derzeit aus, das Tragen des Mund-Nase-Schut­zes vor allem in öffent­lich zugäng­li­chen Innen­räu­men und im Nahver­kehr zu empfeh­len, hatte das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um bei der Ankün­di­gung der Verord­nung mitge­teilt. Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig, dann entfällt nach aktuel­lem Stand auch die Masken­pflicht für Patien­ten und Besucher in Praxen.