STUTTGART (dpa/lsw) — Nach den bundes­wei­ten Einschrän­kun­gen für das Silves­ter­feu­er­werk in den vergan­ge­nen beiden Jahren wird es diesmal zum Jahres­wech­sel in Baden-Württem­berg nur regio­na­le Verbo­te geben. «Wir werden nicht von Landes­sei­te aus ein Böller­ver­bot erlas­sen», sagte Minis­ter­prä­si­dent Winfried Kretsch­mann vor dem Verkaufs­start für Raketen und Böller am Donners­tag. In den vergan­ge­nen beiden Jahren durften in Deutsch­land dagegen keine Böller verkauft werden und an bestimm­ten Orten waren priva­te Feuer­wer­ke verbo­ten. Hinter­grund war die Auslas­tung der Kranken­häu­ser in der Corona-Pandemie.

Ausnah­men bestä­ti­gen an Silves­ter aber stets die Regel. «Die Kommu­nen können das beispiels­wei­se machen für Teile ihrer Altstäd­te, damit alte Gebäu­de nicht in Brand geraten. Das steht völlig in ihrer Autono­mie», erklär­te Kretschmann.

So sind Raketen, Schwär­mer, Knall­kör­per und Batte­rien auch in der kommen­den Silves­ter­nacht in der Tübin­ger Altstadt verbo­ten, um das histo­ri­sche Stadt­zen­trum zu schüt­zen. Dieses Feuer­werks­ver­bot gibt es seit 2009/2010. Auch in Stutt­gart ist ein Verbot am Schloss­platz geplant. In Ulm, Heidel­berg, Mannheim und Freiburg wird es dagegen keine Einschrän­kun­gen beim Silves­ter­feu­er­werk geben, die über die bundes­weit gelten­den Regelun­gen hinausgehen.

Er könne einem Feuer­werk durch­aus etwas abgewin­nen, sagte der Minis­ter­prä­si­dent. «Ein Feuer­werk, finde ich, ist ein gutes Symbol für das mensch­li­che Leben: kurz, schön und laut.» Er selbst ist dabei inzwi­schen eher Zuschau­er. «Ab dem Zeitpunkt, als meine Söhne das machen durften, habe ich das dann einge­stellt», sagte der Regie­rungs­chef der dpa. «Vorher war ich da auch voll mit dabei.»

Feuer­werk darf in Baden-Württem­berg nur am 31. Dezem­ber und am 1. Januar 2023 benutzt werden. In manchen Kommu­nen gibt es engere zeitli­che Einschrän­kun­gen. Bei Kinder- und Alten­hei­men, Kranken­häu­sern und Kirchen ist das Knallen von Böllern und Abschie­ßen von Raketen aus Lärmschutz­grün­den unter­sagt. Die Debat­te um ein Verbot ist aller­dings nicht neu und wird auch in diesem Jahr wieder geführt. Immer wieder betonen Feuer­werks­geg­ner die Gefah­ren für Menschen, Tiere und Umwelt.