KREIS RAVENSBURG – Ab Mittwoch, 21.04.2021, 21 Uhr gilt im Landkreis Ravens­burg eine nächt­li­che Ausgangsbeschränkung.

Die Wohnung oder Unter­kunft darf dann von 21 bis 5 Uhr nur noch für die folgen­den Zwecke verlas­sen werden:

• Zur Abwen­dung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigen­tum, insbe­son­de­re eines medizi­ni­schen oder veteri­när­me­di­zi­ni­schen Notfalls oder anderer medizi­nisch unauf­schieb­ba­rer Behandlungen.

• Für Veran­stal­tun­gen, die der Aufrecht­erhal­tung der öffent­li­chen Sicher­heit und Ordnung, der Rechts­pfle­ge oder der Daseins­für­sor­ge oder ‑vorsor­ge dienen, sowie Veran­stal­tun­gen und Sitzun­gen der Organe, Organ­tei­le und sonsti­gen Gremi­en der Legis­la­ti­ve, Judika­ti­ve und Exeku­ti­ve sowie Einrich­tun­gen der Selbst­ver­wal­tung einschließ­lich von Erörte­rungs­ter­mi­nen und mündli­chen Verhand­lun­gen im Zuge von Planfeststellungsverfahren.

• Versamm­lun­gen nach Artikel 8 Grundgesetz.

• Veran­stal­tun­gen von Religions‑, Glaubens- und Weltan­schau­ungs­ge­mein­schaf­ten sowie Veran­stal­tun­gen bei Todesfällen.

• Zur Berufs­aus­übung, soweit diese nicht geson­dert einge­schränkt ist, der Ausübung des Diens­tes oder des Mandats, der Bericht­erstat­tung durch Vertre­te­rin­nen und Vertre­ter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien.

• Zur Wahrneh­mung des Sorge- oder Umgangsrechts.

• Zur unauf­schieb­ba­ren Betreu­ung unter­stüt­zungs­be­dürf­ti­ger Perso­nen oder Minder­jäh­ri­ger oder der Beglei­tung Sterbender.

• Zur Versor­gung von Tieren, beispiels­wei­se Gassi gehen.

• Aufgrund ähnlich gewich­ti­ger und unabweis­ba­rer Gründe.

Die nächt­li­che Ausgangs­be­schrän­kung wurde vom Land Baden-Württem­berg einheit­lich für das ganze Landes­ge­biet durch eine Änderung der Corona-Verord­nung festge­legt. Sie gilt in allen Kreisen, in denen die 7‑Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge über 100 liegt und ist eine zusätz­li­che Maßnah­me zur bereits bestehen­den „Notbrem­se“. Die Ausgangs­be­schrän­kung gilt zwei Tage nach der öffent­li­chen Bekanntmachung.

Weite­re Infos unter:
www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/