FRANKFURT/MAIN (dpa) — Für Bankkun­den wird es immer schwie­ri­ger, Negativ­zin­sen auf dem Giro- oder Tages­geld­kon­to zu entge­hen. Verbrau­cher­schüt­zern sind die sogenann­ten Verwah­rent­gel­te schon länger ein Dorn im Auge.

Bitte­re Zeiten für Sparer in Deutsch­land: Daten des Vergleichs­por­tals Verivox zufol­ge verlangt inzwi­schen etwa jedes dritte von etwa 1300 ausge­wer­te­ten Kredit­in­sti­tu­ten Negativ­zin­sen ab bestimm­ten Summen.

«Negativ­zin­sen sind zu einem Massen­phä­no­men gewor­den und haben längst auch den Durch­schnitts­spa­rer erreicht», sagte Oliver Maier, Geschäfts­füh­rer der Verivox Finanz­ver­gleich GmbH. Demnach erheben mindes­tens 423 Banken und Sparkas­sen von Privat­kun­den ein sogenann­tes Verwah­rent­gelt auf Tagesgeld‑, Giro- oder Verrech­nungs­kon­ten (Stand: 29. Dezem­ber 2021). Das sind 245 mehr als noch vor einem Jahr.

Nach Daten des Verbrau­cher­por­tals Biallo von Mitte Dezem­ber verlan­gen sogar knapp 550 Geldhäu­ser Negativ­zin­sen auf priva­te Gutha­ben. Im Jahr 2021 führten diesen Angaben zufol­ge fast 300 Insti­tu­te ein Verwah­rent­gelt für Gutha­ben auf dem Tages­geld- oder Girokon­to ein.

Lange Zeit wurden vor allem bei großen Summen ab 100.000 Euro Negativ­zin­sen fällig. Verivox zufol­ge trifft es zuneh­mend auch Durch­schnitts­spa­rer. Mindes­tens 155 Banken berech­nen das Verwah­rent­gelt demnach bereits ab einem Gesamt­gut­ha­ben von 50.000 Euro oder weniger. Immer häufi­ger würden die Negativ­zin­sen auch für kleine­re Summen ab 5000 Euro fällig.

Im Verlauf des Jahres 2021 verschärf­ten 90 Insti­tu­te ihre bestehen­den Negativ­zins­kon­di­tio­nen. Sie reduzier­ten Freibe­trä­ge oder drück­ten den Zins noch tiefer ins Minus. Die meisten Sparkas­sen und Banken orien­tie­ren sich bei der Höhe des Verwah­rent­gel­tes an dem Zins von 0,5 Prozent, den sie auf einen Teil ihrer überschüs­si­gen Einla­gen zahlen müssen, wenn sie diese bei der Europäi­schen Zentral­bank (EZB) parken.

Verivox zufol­ge gehen 19 Geldhäu­ser noch darüber hinaus und stellen zumin­dest einem Teil der Kundschaft Negativ­zin­sen von 0,55 bis 1 Prozent in Rechnung. «Mit solchen Abwehr­kon­di­tio­nen machen die Kredit­in­sti­tu­te die Schot­ten dicht und versu­chen, sich vor dem Zufluss weite­rer Spargelder zu schüt­zen», sagte Maier.

Seit Juni 2014 müssen Geschäfts­ban­ken im Euroraum Zinsen zahlen, wenn sie Gelder bei der EZB parken. Aktuell liegt dieser Einla­gen­zins — im Fachjar­gon Einla­ge­fa­zi­li­tät genannt — bei minus 0,5 Prozent. Seit einiger Zeit gewährt die Noten­bank Freibe­trä­ge für bestimm­te Summen, um die Insti­tu­te zu entlasten.

Ob Kredit­in­sti­tu­te Negativ­zin­sen erheben dürfen, ist recht­lich umstrit­ten. Die Verwah­rent­gel­te treffen vor allem Neukun­den. Will ein Geldhaus einen Negativ­zins von Bestands­kun­den verlan­gen, muss es diesen mit den Betrof­fe­nen indivi­du­ell vereinbaren.

Verbrau­cher­schüt­zer halten Negativ­zin­sen auf priva­te Gutha­ben auf Giro- und Tages­geld­kon­ten generell für unzuläs­sig. Der Verbrau­cher­zen­tra­le Bundes­ver­band (vzbv) hat deshalb Klagen gegen verschie­de­ne Kredit­in­sti­tu­te erhoben und sieht sich durch ein Urteil des Landge­richts Berlin bestä­tigt. Das Gericht hatte in erster Instanz entspre­chen­de Klauseln im Preis­ver­zeich­nis eines Geldhau­ses für unzuläs­sig erklärt (Az.: 16 O 43/21). Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig. Das Kredit­in­sti­tut legte dagegen Berufung ein.

Verivox wertet die im Inter­net veröf­fent­lich­ten Preis­aus­hän­ge von etwa 1300 Banken und Sparkas­sen in Deutsch­land aus. Da nicht alle Insti­tu­te ihre Negativ­zin­sen frei zugäng­lich auf ihrer Website veröf­fent­li­chen, dürften mehr als 423 Insti­tu­te Verwah­rent­gel­te erheben. Nach jüngs­ten Daten der Deutschen Bundes­bank ist die Zahl eigen­stän­di­ger Kredit­in­sti­tu­te im Jahr 2020 in Deutsch­land auf 1679 gesunken.