STUTTGART (dpa/lsw) — In Baden-Württem­berg sollen von diesem Mittwoch an neue Quaran­tä­ne-Regeln gelten. Die Landes­re­gie­rung wolle die Verein­ba­rung von Bund und Ländern aus der vergan­ge­nen Woche nun umset­zen, sagte eine Spreche­rin am Montag in Stutt­gart. Zuvor hatten der SWR, die «Stutt­gar­ter Zeitung» und die «Stutt­gar­ter Nachrich­ten» darüber berich­tet. Am Diens­tag soll das grün-schwar­ze Kabinett entschei­den, ab Mittwoch sollen dann die Quaran­tä­ne und die Isolie­rung Infizier­ter verkürzt werden.

Es wird erwar­tet, dass die Omikron-Varian­te des Corona­vi­rus zu hohen Infek­ti­ons­zah­len führt und viele auch als Kontakt­per­so­nen in Quaran­tä­ne müssen. Damit das öffent­li­che Leben nicht zusam­men­bricht, hatten Bund und Länder am Freitag verein­bart, die Quaran­tä­ne und die Isolie­rung Infizier­ter zu verkürzen.

Nach der Änderung müssen Kontakt­per­so­nen gar nicht mehr in Quaran­tä­ne, wenn sie eine Auffri­schungs­imp­fung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als «frisch» gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle Übrigen sollen Isola­ti­on oder Quaran­tä­ne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigen­test freites­ten lassen. Bisher gilt für Kontakt­per­so­nen einer mit Omikron infizier­ten Person eine strik­te Quaran­tä­ne von 14 Tagen — freites­ten ist nicht möglich.

Da in Baden-Württem­berg schon vor dem Bund-Länder-Treffen schär­fe­re Zugangs­re­geln für Restau­rants, Cafés und Kneipen galten, muss hier in der allge­mei­nen Corona-Verord­nung nur wenig angepasst werden. Wie schon angekün­digt, soll in Baden-Württem­berg die Alarm­stu­fe II in Kraft bleiben — auch wenn die Zahl der mit Covid-Patien­ten beleg­ten Inten­siv­bet­ten und die Kranken­haus­ein­wei­sun­gen unter den Grenz­wer­ten bleiben.